Entsorgung - AL-KO MT 40 Notice D'utilisation Originale

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Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
Lithium-Ionen-Akkus nur im unbeschädigtem
Zustand transportieren bzw. versenden!
Zum Transport des Akkus ausschließlich den
Original-Karton oder einen geeigneten Gefahr-
gutkarton (nicht erforderlich bei Akkus mit weni-
ger als 100 Wh Nennenergie) verwenden.
Offene Akkukontakte abkleben, um einen
Kurzschluss zu verhindern.
Den Akku innerhalb der Verpackung vor Ver-
rutschen sichern, um Beschädigungen am
Akku zu verhindern.
Die korrekte Kennzeichnung und Dokumen-
tation der Sendung beim Transport bzw. Ver-
sand (z. B. durch Paketdienst oder Spedition)
sicherstellen.
Sich vorab informieren, ob ein Transport mit
dem gewählten Dienstleister möglich ist, und
die Sendung anzeigen.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Gefahr-
gut-Fachmanns zur Vorbereitung des Versands.
Auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften beachten.

11 ENTSORGUNG

Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
24
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
Zur sicheren Entnahme von Batterien
oder Akkus aus dem Elektrogerät und
für Informationen über deren Typ bzw.
chemisches System beachten Sie die
weiteren Angaben innerhalb der Bedie-
nungs- bzw. Montageanleitung.
Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und
Akkus sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet. Die
Rückgabe beschränkt sich auf die Ab-
gabe von haushaltsüblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthalte-
nen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb der Mülltonne, so steht dies für Folgen-
des:
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Entsorgung
CSA 4020

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