Garantiebedingungen - Extraflame MIX02 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 52

GARANTIEBEDINGUNGEN

EXTRAFLAME S.p.A., mit Sitz in der Via dell'Artigiananto 10 in Montecchio
Precalcino (VI) übernimmt für dieses Produkt eine Garantie für
Herstellungsfehler und Materialschäden von 2 (zwei) JAHREN ab dem
Kaufdatum. Die Garantie erlischt, wenn der Defekt dem Verkäufer nicht
innerhalb zwei Monaten nach dessen Entdeckung angezeigt wird.
Die Haftung von EXTRAFLAME S.p.A. ist auf die Lieferung des Geräts
beschränkt, das gemäß den Regeln der Technik zu installieren ist. Dabei
sind die entsprechenden mit dem erworbenen Produkt gelieferten
Anleitungen und Broschüren, sowie die geltenden Gesetzesvorschriften zu
beachten. Die Installation muss durch autorisiertes Personal und unter
der Haftung von dessen Auftraggeber durchgeführt werden, der die
volle Verantwortung für die endgültige Installation und den späteren
Betrieb des installierten Produkts übernimmt. EXTRAFLAME S.p.A. ist
im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen in keiner
Weise haftbar.
WARNUNG
Es ist unerlässlich, eine Funktionsprüfung des Produkts auszuführen,
bevor der entsprechende Ausbau des Mauerwerks abgeschlossen
wird (Kaminhaube, Außenverkleidung, Lisenen, Wandanstriche, etc.).
EXTRAFLAME S.p.A. übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden
und die daraus entstehenden Kosten zur Wiederherstellung der oben
genannten Bauelemente, auch nicht, wenn diese im Anschluss an einen
Austausch schlecht funktionierender Einzelteile erfolgen sollte.
Die Firma EXTRAFLAME S.p.A. versichert, dass alle ihre Produkte mit
Materialien höchster Qualität und mit Verarbeitungstechniken, die deren
volle Funktion gewährleisten, hergestellt werden. Wenn während des
normalen Gebrauchs defekte oder schlecht funktionierende Bauteile
festgestellt werden, erfolgt das Auswechseln dieser Teile kostenlos zur
Abholung beim Wiederverkäufer, der den Verkauf vollzogen hat.
TERRITORIALER UMFANG DER GARANTIE
Italienisches Staatsgebiet
GÜLTIGKEIT
Die Garantie wird unter folgenden Bedingungen als gültig anerkannt:
1.
Der Käufer schickt innerhalb von 8 Tagen nach Kaufdatum den
komplett ausgefüllten beigelegten Abschnitt ab. Das Kaufdatum muss
mittels eines vom Verkäufer ausgestellten, gültigen Kaufbelegs belegt
werden.
2.
Das Gerät wurde gemäß den dazu geltenden Bestimmungen und
den in der mitgelieferten Anleitung enthaltenen Vorschriften durch
qualifi ziertes Fachpersonal installiert.
3.
Das Gerät muss wie in der Bedienungsanleitung, die mit allen
Produkten mitgeliefert wird, beschrieben verwendet werden.
4.
Das Garantiezertifi kat muss vom Kunden ausgefüllt und
unterschrieben sowie vom Händler bestätigt werden.
5.
Das Dokument, das die Garantie bescheinigt, muss ausgefüllt
und zusammen mit dem Kaufbeleg dem Verkäufer übergeben
und pfl ichtgemäß aufbewahrt und dem Personal des Technischen
Kundendienstes von Extrafl ame S.p.A. bei einem Eingriff vorgelegt
werden.
In den folgenden Fällen wird die Garantie nicht anerkannt:
6.
Die oben beschriebenen Garantiebedingungen wurden nicht
eingehalten.
7.
Der Einbau ist nicht entsprechend den einschlägig geltenden
Bestimmungen und den Vorgaben des mit dem Gerät gelieferten
Betriebs- und Wartungshandbuchs/-broschüre erfolgt.
GARANTIEBEDINGUNGEN
8.
Nachlässigkeit des Kunden im Sinne falscher oder unterlassener
Wartung des Produkts
9.
Die
vorhandenen
Elektro-
entsprechen nicht den geltenden Bestimmungen.
10.
Schäden
infolge
Witterungsfaktoren,
elektrochemischer Einwirkungen, unsachgemäßer Verwendung des
Produkts, Änderungen und Manipulationen des Produkts, Unwirksamkeit
oder Unangemessenheit des Schornsteins bzw. anderer Ursachen, die
nicht auf die Herstellung des Produkts zurückzuführen sind.
11.
Verbrennung von Stoff en, die in Art und Menge nicht den Angaben
im mitgelieferten Handbuch/Broschüre entsprechen
12.
Bei allen Transportschäden. Es wird daher empfohlen, die Ware beim
Empfang sorgfältig zu prüfen und den Händler sofort über Schäden zu
informieren und einen Vermerk auf dem Transportdokument und der
beim Spediteur verbleibenden Kopie dieses Dokumentes anzubringen.
Extrafl ame S.p.A. haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt an
Personen, Sachen oder Haustieren infolge der Nichtbeachtung der im
mitgelieferten Handbuch/Broschüre enthaltenen Vorgaben entstanden
sind.
Insbesondere sind die einem normalen Verschleiß unterliegenden Teile von
der Garantie ausgenommen:
Dazu gehören:
Die Dichtungen, alle Keramik- und Hartglasscheiben, Verkleidungen
und gusseiserne Gitter oder Ironker, die lackierten, verchromten oder
vergoldeten Teile, die Majolika und die Stromkabel.
Farbveränderungen, Risse und kleine Größenunterschiede der
Teile aus Majolika stellen keinen Grund zur Beanstandung dar, weil sie
natürliche Eigenschaften des Produktes selbst sind.
Teile aus feuerfestem Material
Mauerwerksarbeiten
Anlagenbauteile für die Trinkwassererwärmung, die nicht
von EXTRAFLAME S.p.A. geliefert wurden (nur bei Produkten mit
Wassererwärmung).
Der Wärmetauscher ist von der Garantie ausgeschlossen, wenn
kein geeigneter Kondensatschutzkreislauf realisiert wird, der eine
Rücklauftemperatur des Geräts von mindestens 55 °C garantiert (nur
Produkte mit Wassererwärmung).
Weitere Klauseln:
Ausgenommen von der Garantie sind ggf. Arbeiten zur Kalibrierung
und Einstellung des Produkts entsprechend der Brennstoff - oder
Installationsart.
Für den Zeitraum des Geräteausfalls wird kein Schadensersatz gewährt.
Diese Garantie ist nur für den Käufer gültig und ist nicht übertragbar.
Empfohlene Abnahmeprüfung (kostenpfl ichtig):
EXTRAFLAME S.p.A. empfi ehlt, die Funktionsprüfung des Produkts vom
Kundendienst ausführen zu lassen, der alle Informationen zum richtigen
Gebrauch liefern wird.
GARANTIELEISTUNGEN
Die Anforderung einer Garantieleistung ist an den Händler zu richten.
Der Eingriff während der Garantiezeit sieht die Reparatur des Geräts vor,
ohne jegliche Belastung wie von den geltenden Gesetzesvorschriften
vorgesehen ist.
HAFTUNG
EXTRAFLAME S.p.A. gewährt keinen Schadensersatz für direkte oder
indirekte Schäden, die vom Gerät verursacht werden oder von ihm
abhängen.
GERICHTSSTAND
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Vicenza.
und
Wasserversorgungsanlagen
chemischer
und
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