Haftung (Ergänzt Sich Mit Pkt. Warnung); Allgemeine Verwendungshinweise - A.HABERKORN BUDDY Mode D'emploi Et Manuel D'essai

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(z.B.: Polyamid, Polyester, Aramid,) hergestellte Produkte unterliegen auch ohne Benutzung einer gewissen Alterung, die
insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Maximale Lebensdauer 12 Jahre
Die maximale Lebensdauer der A.HABERKORN Kunststoff- und Textilprodukte beträgt bei optimaler Lagerung und ohne Benutzung
12 Jahre ab dem Herstellungsdatum.
Maximale Gebrauchsdauer 10 Jahre
Die maximale Gebrauchsdauer bei gelegentlicher, sachgerechter Benutzung ohne erkennbaren Verschleiß und bei optimaler
Lagerung beträgt 10 Jahre ab dem Datum der ersten Benutzung.
Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab Herstellungsdatum.
Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende unverbindliche Angaben über die
Lebensdauer empfohlen werden:
Intensive alltägliche Benutzung
Regelmäßige ganzjährige Benutzung
Regelmäßige saisonale Benutzung
Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
Sporadische Benutzung
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. ...:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen
Überprüfung unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt. Beim Einsatz von
unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren Materialien.
Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich machen (Art
und Intensität der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen, Chemikalien
usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte
(Risse, Einschnitte oder sonstiges)
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
nach Ablauf der Verwendungsdauer
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den
abgelaufen, so ist diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit
Sicherheit ausgeschlossen werden kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die
Entscheidung über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der
vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
4
Haftung (Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die A. A.HABERKORN & Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit
dem vorliegenden Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch und/oder
Falschanwendungen. Die Verantwortung und das zu tragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.

5 Allgemeine Verwendungshinweise

A.HABERKORN Verbindungsmittel sind aus Polyester- oder aus Polyamidgarne hergestellt.
A.HABERKORN Verbindungsmittel dürfen nur mit CE-gekennzeichneten Bestandteilen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz kombiniert werden. Die Benützung durch jedwede Art von Hebeeinrichtungen ist unzulässig.
Die Verbindungsmittel dürfen ausschließlich mit Verbindungselementen nach EN 362, mit Verbindungmittel nach EN 354 und
Dämpfungselementen nach EN 355 verlängert bzw. ergänzt werden. Die maximale Gesamtlänge, maximal einstellbare
Verbindungsmittellänge + Karabiner + Bandfalldämpfer + sonstige Verbindungselemente, darf 2 m nicht überschreiten.
Wird ein Verbindungsmittel in einem Auffangsystem verwendet muss ein Fangstoß-Dämpfungs-Element eingebaut werden, dass die
maximalen dynamischen Kräfte auf höchstens 6 kN begrenzt (z.B.: Bandfalldämpfer nach EN 355). Bei der Verwendung in einem
Auffangsystem ist ein Auffanggurt nach EN 361 verpflichtend.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich Auffangsysteme immer als Rückhaltesysteme zu verwenden, da im Falle eines Absturzes
große Restrisiken bestehen!
Bei der Verwendung in einem Auffangsystem muss vor dem Einsatz sichergestellt sein, dass der nötige Freiraum gewährleistet ist
um ein Aufschlagen am Boden, an Gegenstände (z.B. Gerüstteil, Maschinenteil, etc. ...) oder durch ein Auspendeln zu verhindern.
Verbindungsmittel ohne Fangstoß-Dämpfungs-Element dürfen nur zur Arbeitsplatzpositionierung und in Rückhaltesysteme
verwendet werden.
Bei Rückhaltesystemen muss die Länge so gewählt werden, dass eine mögliche Absturzzone nicht erreicht werden kann.
Besteht nach der Gefährdungsbeurteilung am Verwendungsort die Gefahr, dass das Verbindungsmittel über eine Kante belastet
werden könnte sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zutreffen um das Verbindungsmittel vor Beschädigung und Bruch zu schützen.
ACHTUNG: Die A.HABERKORN Verbindungsmittel sind für den Einsatz in einem Arbeitskorb von Ausleger-
Arbeitsbühnen und Multifunktionsgeräten ungeeignet! Sie sind nicht für eine Kantenbeanspruchung mit 180°
Umlenkung zugelassen!
AUSNAHME: Verbindungsmittel VARIO HERKULES ARRESTER RH 60 1,8m Art.Nr 800674
Die Verwendung von zwei Verbindungsmittel, mit jeweils einem Dämpfungselement, parallel zueinander ist nicht zulässig!
6
– weniger als 1 Jahr
– 1 Jahr bis 2 Jahre
– 2 bis 3 Jahre
– 3 bis 4 Jahre
– 5 bis 7 Jahre
Anwender,
Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA

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