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Allgemeine Montageanleitung
Zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs gilt auch die richtige Kombination mit zulässigen
Beschlägen und Schließmitteln (z.B. Schlüssel, Zylinder), sowie Zubehör (z.B. Schließblech) bei der Montage
nach Einbauanweisung bzw. nach abgestimmten DIN-Normen unter Einbeziehung der Wartung.
Schlösser für Türen mit Sonderfunktionen sind entsprechend den Bestimmungen auszuwählen und gegebenen-
falls zusätzlich zu kennzeichnen. Bei Panikschlössern in Flucht- und Rettungswegen darf die Drückerbetätigung
nicht gleichzeitig mit dem Verriegeln oder Entriegeln erfolgen. Diese Schlösser sind in der Notfunktion für
die geringe Betätigungsfrequenz im Notfall ausgelegt. Das normale, gewollte Verriegeln (d.h. 1- oder 2-tourig
durch Schlüsseldrehung) bzw. Entriegeln darf nicht durch Dauerbetätigung der Notfunktion ersetzt werden.
Ausnahme sind hier die selbstverriegelnden Schlösser der Serien 19 und 21.
Schließzylinder können nur dann vorbehaltlos in Schlösser eingebaut werden, wenn diese Schließzylinder einer
Maßnorm (DIN 18252) unterliegen und solche Schlösser ausdrücklich für Schließzylinder nach dieser Norm
vorgerichtet sind.
In allen anderen Fällen muss sich der Hersteller, Händler, Verarbeiter oder Verbraucher solcher Schlösser
Gewissheit verschaffen, dass der von ihm ausgewählte Schließzylinder für den Einbau und für die vorgesehene
Verwendung geeignet ist.
Jedliche Form von Schließzylindern (inkl. Knaufzylinder) dürfen die ordnungsgemäße Funktion des Verschlusses
in Fluchtrichtung nicht beeinflussen. Die ordnungsgemäße, vorgesehene Funktion ist durch den Betreiber
sicherzustellen.
Bei der Überprüfung von Knaufzylindern wird nur betrachtet, ob der Knaufzylinder die ordnungsgemäße Funk-
tion des Verschließen in Fluchtrichtung behindert.
Zwingende Rechtsvorschriften müssen beachtet werden. Beispielsweise dürfen in Panikschlösser nur
Schließzylinder mit Knauf, Drehknopf oder einem ähnlichen Griffteil z.B. gem. Zertifikat 0432-CPR-00029-01
eingebaut werden. Allgemeine Begriffe, soweit diese nicht in Katalogteilen und Bildern erläutert werden, sind in
DIN 18250, DIN 18251-1, DIN 18252 und den Beschlagnormen definiert. Abweichungen von der Norm sind bei
der Bestellung anzugeben.
2.2
Ein Fehlgebrauch – also die nicht bestim-
mungsgemäße Produktnutzung – von Ver-
schlüssen liegt beispielsweise vor, wenn:
y durch das Einbringen von fremden und/oder
y
nicht bestimmungsgemäßen Gegenstän-
den in den Verschluss der einwandfreie
Gebrauch verhindert wird,
y ein Ein- oder Angriff an dem Verschluss
y
vorgenommen wird, welcher eine Verän-
derung des Aufbaus, der Wirkungsweise
oder der Funktion zur Folge hat und nicht
ausdrücklich in der Montageanleitung
zugelassen wird,
y zum Offenhalten der Tür der ausgeschlos-
y
sene Fallen- und/oder Schließriegel bestim-
mungswidrig genutzt wird,
y die Verschlusselemente funktionsbehin-
y
dernd montiert oder nachbehandelt werden,
z. B. überlackieren,
y nicht bestimmungsgemäße, über die nor-
y
male Handkraft hinausgehende Lasten auf
die Drückerverbindung gebracht werden,
z.B. Heben/Transport der Tür am Drücker,
Drückerbetätigung durch Rammen oder
Fußtritt,
DE
8

Fehlgebrauch

SECURY 19/21
SECURY 19/21
1-flg. Tür
2-flg. Tür
Ausnehmung
für Zusatz-
fallenriegel
oben
13.5
13.5
0.55
1.05
Ausnehmung
für Haupt-
fallenriegel
13.5
13.5
0.55
1.05
Ausnehmung
für Zusatz-
fallenriegel
unten
13.5
13.5
Abb. 3: Schließblechkonturen SECURY
09.2016 | 19642S | Designed in Germany
SECURY Automatic /
Automatic 4
Ausnehmung
für Zusatz-
fallenriegel
oben ± 1mm
einstellbar
11.4
1
EN 179 /
EN 1125
Austausch-
stück ± 1mm
einstellbar
1
Ausnehmung
für Zusatz-
fallenriegel
unten ± 1mm
einstellbar
11.4

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