Gaggenau AW 25 Serie Notice D'utilisation Et De Montage page 19

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Warnung – Brandgefahr!
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
sich entzünden. Die vorgegebenen
Sicherheitsabstände müssen eingehalten
werden, um einen Hitzestau zu vermeiden.
Beachten Sie die Angaben zu Ihrem
Kochgerät. Werden Gas- und Elektro-
Kochstellen zusammen betrieben, gilt der
größte angegebene Abstand.
Brandgefahr!
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
sich entzünden. In der Nähe des Gerätes
nie mit offener Flamme arbeiten (z.B.
flambieren). Gerät nur dann in der Nähe
einer Feuerstätte für feste Brennstoffe (z.B.
Holz oder Kohle) installieren, wenn eine
geschlossene, nicht abnehmbare
Abdeckung vorhanden ist. Es darf keinen
Funkenflug geben.
Bei der Ableitung von Abluft sind die
behördlichen und gesetzlichen Vorschriften
(z.B. Landesbauordnungen) zu beachten.
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Warnung – Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu
Vergiftungen führen. Die Abluft darf weder in
einen in Betrieb befindlichen Rauch- oder
Abgaskamin, noch in einen Schacht, welcher
der Entlüftung von Aufstellungsräumen von
Feuerstätten dient, abgegeben werden. Falls
die Abluft in einen Rauch- oder Abgaskamin
geführt werden soll, der nicht in Betrieb ist,
muss die Zustimmung des zuständigen
Schornsteinfegermeisters eingeholt werden.
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Warnung – Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu
Vergiftungen führen.
Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn das
Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit einer
raumluftabhängigen Feuerstätte verwendet
wird.
Wichtige Sicherheitshinweise
Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-, öl-,
holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
beziehen Verbrennungsluft aus dem
Aufstellraum und führen die Abgase durch eine
Abgasanlage (z. B. Kamin) ins Freie.
In Verbindung mit einer eingeschalteten
Dunstabzugshaube wird der Küche und den
benachbarten Räumen Raumluft entzogen -
ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin oder
Abzugsschacht werden in die Wohnräume
zurückgesaugt.
Es muss daher immer für ausreichende
Zuluft gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann möglich,
wenn der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschreitet. Dies kann erreicht werden, wenn
durch nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern, in Verbindung mit einem
Zuluft- / Abluftmauerkasten oder durch andere
technische Maßnahmen, die zur Verbrennung
benötigte Luft nachströmen kann.
Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des
zuständigen Schornsteinfegermeisters hinzu,
der den gesamten Lüftungsverbund des
Hauses beurteilen kann und Ihnen die
passende Maßnahme zur Belüftung vorschlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich im
Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne
Einschränkung möglich.
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