Steward
| Transitrollstuhl
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Beachten Sie ebenfalls, dass sich Rahmen und Polsterteile im
Winter stark abkühlen können. Stellen Sie den Rollstuhl bei kaltem
Wetter nach Möglichkeit nicht draußen ab.
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Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett bitte stets beachten:
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beide Feststellbremsen anziehen
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die Fußplatten (beim Ein-/Aussteigen) hoch- oder
wegschwenken.
Der Steward ist nicht geeignet, im Rollstuhl sitzende Personen über
Hindernisse wie z.B. Treppen zu tragen
2.2. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Gefährden
Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise, gerade auf
Gehwegen.
2.3. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zum Transport von gehbehinderten
Menschen mit den angegebenen Indikationen konzipiert. Die maximale
Benutzerlast beträgt 100 kg.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
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2.4. Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
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Lähmungen
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Gliedmaßenverlust
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Gliedmaßendefekt/-deformität
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Gelenkkontrakturen
2.5. Kontraindikationen
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei Sitzunfähigkeit.
2.6. Konformitätserklärung
B+B erklärt als Hersteller des Produktes, dass der Rollstuhl
„Steward" vollständig den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG
entsprechen.
2.7. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl, unter Beachtung aller Gebrauchshinweise, benutzt wird.
Bischoff & Bischoff GmbH | 01.06.2019
Steward
Transitrollstuhl |
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