Tintometer Lovibond Photometer Mode D'emploi page 13

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  • FRANÇAIS, page 34
Hinweise
1.
Reinigung von Küvetten
Da viele Haushaltsreiniger (z.B. Geschirrspülmittel) reduzierende Stoffe enthalten, kann es
bei der nachfolgenden Bestimmung von Oxydationsmitteln (wie z.B. Chlor) zu Minder-
befunden kommen.
Um diese Meßfehler auszuschließen, verweisen wir auf die DIN 38 408, Teil 4, Abs. 6.2:
"Die Glasgeräte sollen chlorzehrungsfrei sein und ausschließlich für diese Verfahren (Be-
stimmung von freiem Chlor und Gesamtchlor) verwendet werden.
Chlorzehrungsfreie Glasgeräte erhält man, indem man sie 1 Stunde unter einer Natrium-
hypochloritlösung (0,1 g/l) aufbewahrt und dann gründlich mit Wasser spült."
Anmerkung: Alternativ zu der Natriumhypochloritlösung können die Küvetten auch im ge-
chlorten Schwimmbeckenwasser aufbewahrt werden und vor Verwendung gründlich mit
Wasser gespült werden.
2.
Probenvorbereitung
Bei der Probenvorbereitung muß das Ausgasen von Chlor, z.B. durch Pipettieren oder
Schütteln, vermieden werden. Die Analyse muß unmittelbar nach der Probenahme erfol-
gen.
Die DPD-Farbentwicklung erfolgt bei einem pH-Wert von 6,3 - 6,5. Die Reagenztabletten
enthalten daher einen Puffer zur pH-Wert-Einstellung. Stark alkalische oder saure Wässer
müssen vor der Analyse neutralisiert werden.
3.
Trübungen (bedingen Fehlmessungen)
Bei Proben mit hohem Calciumionengehalt (und/oder hoher Leitfähigkeit) kann es bei Ver-
wendung der DPD No. 1-Tablette zu einer Eintrübung der Probe und damit verbundener
Fehlmessung kommen. In diesem Fall ist alternativ die Reagenztablette "DPD No. 1 High
Calcium" zu verwenden. Auch wenn die Trübung erst nach Zusatz der DPD No. 3-Tablette
auftritt, kann dies durch Verwendung der "DPD No. 1 High Calcium-Tablette" verhindert
werden.
4.
Meßbereichsüberschreitungen
Konzentrationen über 10 mg/l Chlor können zu Ergebnissen innerhalb des Meßbereiches
bis hin zu 0 mg/l führen. In diesem Fall ist die Wasserprobe mit chlorfreiem Wasser zu
verdünnen und die Messung zu wiederholen (Plausibilitätstest).
Genauigkeit der Methode
Die Nachweisgrenze (niedrigste zu bestimmende Konzentration) liegt bei 0,05 mg/l. Es wird ein
Probevolumen von 100 ml zugrunde gelegt.
Für spektralphotometrische Analysen des freien Chlors bei einer Wellenlänge von 510 nm wird
die relative Standardabweichung aus 5 Parallelbestimmungen von 0,97% angegeben (Lit. 3).
Für spektralphotometrische Analysen des Gesamtchlors bei einer Wellenlänge von 510 nm wird
die relative Standardabweichung aus 5 Parallelbestimmungen mit 2,96% angegeben (Lit. 3).
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