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GARANTIE FIAMMA

1. FIAMMA garantiert nur für Produkte, die innerhalb 24 Monate ab Kaufdatum
durch den Endverbraucher reklamiert werden und durch Kaufbescheinigung
nachgewiesen werden können.
2. FIAMMA erkennt die Garantie nur bei Schäden, verursacht durch Material-
oder Produktionsfehlern an.
3. Garantie wird nicht gewährleistet bei betroffenen Teilen durch Abnutzung
oder bei natürlicher Abnutzung durch den Gebrauch; bei
Nichtberücksichtigung der Gebrauchsanweisung oder Anbringung, bei
nichtgerechter Handhabung, bei Einsatz von Ersatzteilen die nicht Original
FIAMMA sind, bei Eingriff einer nicht qualifizierten Person, bei eventueller
Abänderung des Produktes durch den Endverbraucher oder Dritte ohne die
Berechtigung durch Fiamma.
4. Für den Fall, das das Recht der Garantie berechtigt ist, sieht FIAMMA die
Regelung des Schadens vor, es ist aber FIAMMA, die entscheidet, ob eine
Reparatur oder ein Austausch der defekten Teile durchgeführt wird.
5. Bei Reklamationen bitte an den Händler wenden, bei welchem das Produkt
erworben wurde. Dabei muss immer die Seriennummer des Produktes, die
Rechnung oder der Kassenzettel (FIAMMA ist berechtigt eine Kopie
anzufordern) und eine genaue Beschreibung des Schadens (Fotos sind hier
die beste Lösung) anzugeben. Bei unvollständiger oder Falschangabe wird
das Recht von Garantieanspruch von FIAMMA einbehalten.
6. FIAMMA ist berechtigt, sich das Produkt zur Überprüfung des
Garantieanspruches jederzeit zuschicken zu lassen. Frachtkostenerstattung
des schadhaften Produktes wir nur bei berechtigter Reklamation von FIAMMA
getragen, zusätzlich zu der Entschädigung. Ist der Anspruch der Garantie nicht
berechtigt, werden die Reparaturkosten bzw. eine Entschädigung des
Produktes, mittels eines Kostenvoranschlages durch den Kunden selbst
getragen.
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