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GARANTIE

CONDOR ist ein Schattenspender für Abdeckungen in Außenbereichen
wie Gärten, Balkone, Penthouse-Wohnungen, Höfe usw.
CONDOR und die Komponenten wurden als Ganzes entwickelt sowie
patentiert von Velombra Srl mit Sitz in Bologna, Forlì, und unter
Einhaltung der zutreffenden technischen Bezugsnormen hergestellt.
Dien nachstehend spezifizierten Garantien gelten, wenn die Montage
am Einsatzort und die Verwendung in Übereinstimmung stehen mit
den Eigenschaften laut Angaben in den nachfolgenden Abschnitten
und Tabellen. Bei der Herstellung der Komponenten von CONDOR
wurden Materialien erster Qualität für den Einsatz im Außenbereich
verwendet.
Die Garantie ist nur bei Einhaltung folgender Bedingungen gültig:
-
Die Installation erfolgte durch seitens Velombra Srl autorisierte
Fachtechniker.
-
Der Einsatz der Anlage CONDOR fällt unter die vom Hersteller
vorgesehenen Bereiche.
Velombra Srl behält sich das Recht vor, ihre Produkte jederzeit nach
Ermessen und ohne Vorankündigung zu ändern. Jeglicher nicht
von Velombra Srl autorisierte Eingriff des Anwenders oder Dritter
(Öffnungen, technische Änderungen usw.) am System CONDOR
oder seiner Komponenten innerhalb der Garantiezeit führt zum
sofortigen Erlöschen der Garantie selbst. In diesem Fall und unter
diesen Bedingungen wird Velombra Srl aus jeglicher Haftung sowie
aus mittelbaren oder unmittelbaren Verpflichtungen, die sich aus dem
nicht genehmigten Eingriff ergeben, entbunden.
ART. 1 – MODELLE
Schattenspender CONDOR 11, CONDOR 14 manuell und elektrisch.
ART. 2 – EINSATZ
CONDOR wurde als Sonnenschutz entwickelt. CONDOR ist unter
Verwendung von Wandverankerungssystemen (mechanischen oder
chemischen Dübeln) zu installieren.
Je nach der Installationsweise und den Abmessungen ist die
Verwendung bei Wind bis zum Grad 5 auf der Beaufort-Skala in
Übereinstimmung mit UNI EN 13561 gewährleistet.
ART. 3 - MONTAGE VOR ORT
CONDOR
ist
unter
Verwendung
korrekt
Wandverankerungssysteme an einer passenden Stützstruktur
zu befestigen. Dabei sind alle in diesem Handbuch
angegebenen Bedingungen einzuhalten.
ART. 4 GÜLTIGKEIT DER GARANTIE:
Die Garantie ist gültig, wenn die in den Art. 2 und 3 angegebenen
Installations- und Benutzungsbedingungen eingehalten werden.
Die Garantie leistet die vollständige und kostenlose Reparatur oder
Auswechselung (ohne Personalkosten) aller Komponenten, die sich
als nicht konform oder jedenfalls defekt erweisen, einschließlich
Transportkosten. Schadensersatz für die eventuell ausgebliebene
40 von 70
Nutzung der Anlage CONDOR vor und während der Reparatur wird
nicht geleistet.
Es ist nicht möglich, eine Entschädigung für "eintretenden Schaden
oder Gewinnausfall" zu fordern.
Die oben aufgeführte Garantie ist nur in dem Staat gültig indem der
Wiederverkäufer oder der Konzessionär sein Büro hat.
ART. 5 – BEGINN DES GARANTIEZEITRAUMS
Die Gewährleistung ist ab dem auf dem Formular angegebenen
Datum der Fertigstellung der Bauarbeite gültig. Die Erklärung zur
korrekten Installation soll komplett ausgefüllt werden, und ist sowohl
vom Kunden als auch vom Wiederverkäufer zu unterschreiben.
ART. 6 - GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Die Garantie hat in den nachstehend, beispielhaft ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, aufgelisteten Fällen keine Gültigkeit:
a) Schäden durch Stöße oder aufgrund außerordentlicher natürlicher
Ursachen (Blitzschlag, Überschwemmungen, Erdbeben, Hagel
usw.).
b) Schäden durch Eingriffe nicht seitens Velombra Srl autorisierter
Personen oder Techniker.
c) wenn die Spannung eine Schwankung von 5 % über oder unter
dem Nennwert aufweist (CEI 2-3 Juli 1988);
ART. 7 – MASTE, ROHRE (KOMPONENTEN)
Garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Die Maste sind aus satiniertem Inox-Stahl, die Aufwickelwelle ist in
eloxiertem Aluminium ausgeführt, das eine maximale Lebensdauer
garantiert.
Die Lebensdauer der verwendeten Metallkomponenten kann lange
(mehr als 20 Jahre) sein, sich bei kritischen Umgebungsbedingungen
aber auch reduzieren. Die Garantie deckt diese kritischen Bedingungen
ab, wenn die Wartungsvorschriften dieses Handbuches eingehalten
werden.
ART. 8 – GEWEBE (KOMPONENTE)
Garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Das
serienmäßig
eingesetzte
bemessener
strapazierfähigem Polyester mit der Bezeichnung Dacron, das
normalerweise zur Herstellung von Segeln für die Seefahrt verwendet
wird. Es hat die Eigenschaft, beim Kontakt mit Feuchtigkeit unverändert
zu bleiben, und hat eine besonders kompakte und widerstandsfähige
Struktur. Beachten Sie zur Gewährleistung einer langen Lebensdauer
die Anweisungen im Kapitel "Wartung".
ART. 9 - GETRIEBEMOTOR (KOMPONENTE)
Garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Der Mechanismus der elektrischen Steuerung wurde gestestet für
3.000 Zyklen. Dies entspricht der Klasse 1 für die Beständigkeit bei der
Anzahl Zyklen der Motorisierung in der Norm UNI EN 13561.
Die Betriebsspannung beträgt 220V, der Anschluss ist durch einen
VELOMBRA SRL  BENUTZERHANDBUCH  CONDOR
autorisierten Techniker auszuführen.
ART. 10 – SICHERHEIT WÄHREND DES BETRIEBS
Wie in der UNI EN 13561 gekennzeichnet ist, hat die Sicherheit
während des Betriebs die Schneidgefahr aufgrund der Bewegung der
mechanischen Teile zu berücksichtigen.
Diese Gefahr entfällt bei Höhen des Schattenspenders über 2,5 m oder
bei Anwendung eines Schrittbetriebstasters in einer Position, von der
aus die Bewegung des Aufwickelrohrs sichtbar ist.
ART. 11 - VERSCHIEDENE ZUBEHÖRTEILE (KOMPONENTEN)
Garantie von 5 Jahren, wartungsfrei:
Garantie gültig für alle übrigen Komponenten von CONDOR,
ausgenommen diejenigen, welche einer gesonderten Garantie
unterliegen.
ART. 12 - REKLAMATIONEN
Nach Art. 1495 Abs. 1 und 1511 Abs. 1 des Codice Civile/Bürgerlichen
Gesetzbuches ist jeglicher angenommene und anscheinende Mangel
der Ware vom Kunden dem Verkäufer ausschließlich in schriftlicher
Form innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Warenerhalt mitzuteilen. Nach Art.
1495 Abs. 1 des Codice Civile/Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeglicher
angenommene und nicht anscheinende Mangel der Ware vom Kunden
dem Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 8
(acht) Tagen ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen. Dabei ist ein
Foto zum Nachweis des angenommenen Schadens beizulegen. Beide
Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem Verkäufer unterliegen der
Verjährung nach einem Jahr ab Erhalt/Installation der Ware (Art. 1495
Abs. 2).
Gemäß Art. 1512 des Codice Civile/Bürgerlichen Gesetzbuches ist
jegliche angenommene Betriebsstörung vom Kunden dem Verkäufer
ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen
ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen, andernfalls verfällt die
Garantie.
Das Rechtsmittel des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjährt
innerhalb von sechs Monaten ab Feststellung (Art. 1512 Abs. 1).
Jegliche angenommene Nichtkonformität gemäß Artikel 128 bis
Gewebe
ist
aus
besonders
134 des Gesetzerlasses D. Lvo 206 / 2005 (Codice del Consumo/
Verbraucherschutz) ist vom Kunden dem Verkäufer ausschließlich in
schriftlicher Form innerhalb von 2 (zwei) Monaten ab dem Datum
der Feststellung mitzuteilen. Das Rechtsmittel des Käufers gegenüber
dem Verkäufer verjährt innerhalb von 26 Monaten ab dem Datum
der fristgerecht angezeigten Feststellung (Art. 132 Abs. 4 Codice del
Consumo/Verbraucherschutz).
ART. 13 – GEBIETSERWEITERUNG DER GARANTIE
Die oben bezeichneten Garantien sind nur in dem Staat gültig, in
dem der Kunde seinen Rechtssitz hat. Jeder weiterer Staat, in dem der
Kunde mittelbar oder unmittelbar den von Velombra Srl gelieferten
Schattenspender, verkauft, installiert oder überlässt, ist von der Garantie
ausgenommen.
Rev. 7 - 06.2012

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