11.2 Heben der Last
• Zum Heben der Last muss das Ablassventil
geschlossen werden. Hierzu muss die Schraube des
Ablassventils nach rechts im Uhrzeigersinn gedreht
werden. Die Richtung ist durch folgendes Symbol
gekennzeichnet:
• Das Heben der Last erfolgt durch das Auf- und
Abwärtsbewegen des Handhebels.
11.3 Halten der Last
• Zum Halten der Last das Ablassventil geschlossen
halten! Die Last wird selbstständig durch das
Rückschlagventil gehalten.
• Die Last im gehobenen Zustand nie unbeaufsichtigt
ohne zusätzliche Abstützung lassen.
• Bei unvermeidlichen Arbeiten unter Last, muss die
Last durch zusätzliche Abstützungen gegen
unbeabsichtigtes Absenken gesichert werden.
11.4 Senken der Last
• Beim Absenken der Last dürfen sich keine Hinder-
nisse oder Körperteile im Bereich der zu senkenden
Last befinden. Der Senkweg muss frei sein.
• Gegebenenfalls die Last vorher leicht anheben, um
zusätzlich vorhandene Abstützungen zu entfernen.
• Die Klaue immer so über die Fußplatte drehen, dass
sie beim Einfahren im Inneren der Fußplatte zum
Liegen kommt.
Abb. 11.2.1
Abb. 11.4.1
• Ablassschraube langsam und gefühlvoll durch Drehen
nach links gegen den Uhrzeigersinn öffnen.
• Die Richtung ist durch folgendes Symbol gekenn-
zeichnet:
• Beim Absenken des Hydraulikhebers ohne Last muss
auf den Kopf oder die Fußklaue manuell eine Kraft
ausgeübt werden.
ACHTUNG:
Durch schnelles und zu weites Öffnen
erhöht sich die Senkgeschwindigkeit.
Der Bediener ist für gefühlvollen, sanften
Senkvorgang verantwortlich.
HINWEIS: Kennzeichnungen (Symbole)
müssen bei Verlust erneuert werden.
11.5 Beendigung der Tätigkeit
Nach Beendigung der Tätigkeit Kolbenstange ganz
einfahren.
12. Inspektions- und Wartungs-
anleitung
12.1 Allgemeine Hinweise
• Der Hydraulikheber muss mindestens 1x jährlich einer
gesetzlichen DGUV-Prüfung unterzogen werden.
Gegebenenfalls bei starker Beanspruchung auch
häufiger. Die Festsetzung der Prüfungsintervalle
obliegt einer befähigten Person.
• Die regelmäßig gesetzliche Prüfung darf nur durch
eine befähigte Person für Hebezeuge nach BetrSichV
durchgeführt werden.
• Inspektion und Wartung, gegebenenfalls Kleinrepara-
turen, dürfen nur durch qualifiziertes Personal, wie
Personen mit Kenntnissen bei hydraulischen Anlagen
oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung,
durchgeführt werden.
HIT-Hydraulikheber 12/2019 / Änderungen vorbehalten!
Abb. 11.4.2
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