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GARANTIE

Siemens AG garantiert dem Originalkäufer
für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren
ab dem Kaufdatum, dass der beiliegende
Rauchwarnmelder bei normaler Verwendung in
Wohngebäuden und Wartung frei von Mängeln
hinsichtlich
Material
Siemens AG gewährleistet hiermit, dass während
dieses 10-jährigen Zeitraums beginnend ab dem
Kaufdatum, fehlerhafte Geräte nach eigenem
Ermessen repariert oder ausgetauscht werden.
Hierzu wird das fehlerhafte Gerät frankiert,
mit einer eindeutigen Fehlerbeschreibung und
mit einem Nachweis des Kaufdatums an den
Fachhändler zurückgesandt.
Die
Garantie
auf
Rauchwarnmelder
5
gilt
bis
zum
Originalgarantiezeitraums
erworbenen Rauchwarnmelders d.h. es zählt
das Datum des Originalkaufs und nicht das
Lieferdatum des Ersatzprodukts. Siemens AG
behält sich das Recht vor, ein alternatives,
dem ausgetauschten Produkt gleichwertiges
Gerät anzubieten, sofern das Originalmodell
nicht länger verfügbar oder auf Lager ist. Diese
Garantie gilt für den ursprünglichen Käufer
ab Kaufdatum des Originalprodukts und ist
nicht übertragbar. Für die Inanspruchnahme
von Garantieleistungen ist ein Kaufnachweis
erforderlich.
Diese Garantie deckt keine Schäden ab, die
durch einen Unfall, unsachgemäßen Gebrauch,
Demontage oder Missbrauch des Produkts oder
mangelhafte Pflege des Produkts oder durch
andere als die in diesem Benutzerhandbuch
angegebenen Anwendungen verursacht werden.
Sie deckt auch keine Ereignisse oder Bedingungen
ab, die außerhalb der Kontrolle von Siemens AG
liegen, wie z. B. höhere Gewalt (Feuer, starke
und
Ausführung
einen
ausgetauschten
des
Typs
5TC1292-
Ende
des
verbleibenden
des
ursprünglich
Unwetter usw.). Kein Beauftragter, Vertreter,
Händler oder Beschäftigter der Gesellschaft ist
befugt, die Pflichten oder Einschränkungen der
Garantie zu verlängern oder zu ändern. Siemens
AG erkennt keine Änderungen dieser Garantie
durch Drittparteien an.
Siemens AG haftet weder für zufällig entstandene
ist.
Schäden noch für Folgeschäden, die durch die
Verletzung
impliziter Garantien verursacht werden. Soweit
dies nicht durch geltendes Gesetz verboten ist,
beschränkt sich die Garantie der allgemeinen
Gebrauchstauglichkeit, auf einen Zeitraum von
10 Jahren.
Ihre gesetzlichen Rechtsansprüche bleiben durch
diese Garantie unberührt. Außer bei einem
Todesfall oder Verletzungen ist Siemens AG nicht
haftbar zu machen für jegliche Nutzungsausfälle,
Schäden, Kosten oder Ausgaben in Bezug auf
dieses Produkt oder für alle indirekten und
resultierenden Verluste, Schäden oder Kosten,
die Ihnen oder einem anderen Nutzer durch
dieses Produkt entstehen.
eventueller
ausdrücklicher
oder
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