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Cherry JUST M-8000 Mode D'emploi page 6

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Beschränkte Herstellergarantie
Eingeschränkte Garantie – gesetzliche Gewährleistung: Bitte beachten Sie, dass die
nachfolgend konkretisierte Eingeschränkte Herstellergarantie neben den Ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsrechten gilt und diese weder ersetzt noch beschränkt. Zur
Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Verkauf von
Verbrauchsgütern wenden Sie sich bitte an den Verkäufer dieses Produkts.
Garantieberechtigung: Die Cherry GmbH („Cherry") gewährt ab dem 01.06.2006 dem
Käufer dieses Cherry-Produkts („Produkt") eine Eingeschränkte Herstellergarantie
(„Garantie"), sofern dieses Produkt vom Käufer in seiner Eigenschaft als Verbraucher
erworben und benutzt wird. Gewerbliche Nutzer dieses Produkts oder Käufer in ihrer
Eigenschaft als Unternehmer sind von der Garantie, wie sie nachfolgend konkretisiert wird,
ausgeschlossen. Die Gewährung und der Inhalt einer Garantie für derartige Käuferkreise
kann mit Cherry individuell unter der in der Betriebsanleitung angegebenen Kontaktadresse
vereinbart werden.
Die Garantieberechtigung ist nicht übertragbar und auf den ursprünglichen Käufer
beschränkt.
Diese Garantie bezieht sich nur auf Produkte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union, in Island, Norwegen, der Schweiz oder der Türkei gekauft worden sind und auch für
den Verkauf in einem dieser Länder vorgesehen waren; sie ist nur in diesen Ländern gültig
und durchsetzbar.
Garantiefrist: Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt von einem
Endkunden erworben wird (Datum des Originalkaufbelegs) und beträgt drei (3) Jahre bzw.
neunzig (90) Tage für alle Datenträger, auf denen die Software zu diesem Produkt geliefert
wird.
Inanspruchnahme der Garantie: Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen wollen,
müssen Sie binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten des Mangels bei einer von Cherry
autorisierten Kundendienststelle folgendes vorlegen: das Produkt und den Originalkaufbeleg.
Dieser muss den Namen und die Adresse des von Cherry autorisierten Verkäufers, das
Kaufdatum und den Kaufort ausweisen sowie die eindeutige Bezeichnung des Produkts.
Die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung des Produktes geht nicht auf Cherry über,
bis das Produkt nicht bei Cherry eingetroffen ist.
Garantieleistung: Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel der Hardware werden
innerhalb der Garantiefrist durch Cherry oder durch eine von Cherry autorisierte
Kundendienststelle innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist kostenfrei durch eine
Reparatur, in dem Umfang, wie sie erforderlich ist, um die Betriebsbereitschaft
wiederherzustellen oder, sollte Cherry dies nach eigenem Ermessen für nötig erachten, durch
Austausch des Produktes oder Teilen davon behoben.
Falls keine dieser beiden Möglichkeiten besteht, wird Cherry den vom Kunden gezahlten
Kaufpreis erstatten. Ersatzprodukte können auch Produkte sein, die dem Stand der Technik
zum Zeitpunkt des Erwerbs des zu ersetzenden Produktes entsprechen. Für die Reparatur
und den Austausch des Produktes darf Cherry neue, erneuerte oder neuwertige Produkte
oder Teile verwenden. Soweit dies gesetzlich möglich ist, liegt es grundsätzlich im Ermessen
von Cherry, welche der vorbenannten Möglichkeiten gewählt wird.
Auf ersetzte Teile oder Produkte besteht Garantie entweder bis zum Ablauf der
ursprünglichen Garantie für das Originalprodukt, oder drei (3) Monate ab Austausch der Teile
oder Produkte, je nachdem welche Garantiefrist länger ist.
Ausgetauschte oder zurückgenommene Teile oder Ausstattungsteile gehen in das Eigentum
von Cherry über.
Mängel an Verschleißteilen, die naturgemäß nur eine begrenzte Lebensdauer haben (wie
z. B. Batterien oder Sicherungen) sind von der Garantie ausgenommen. Ebenso sind
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