Auerswald COMfortel M-530 Notice D'utilisation page 7

Masquer les pouces Voir aussi pour COMfortel M-530:
Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 63
Wichtige Informationen
5.3.2 Dem Nutzer ist es erlaubt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Die Sicherungskopie muss als solche
gekennzeichnet sein und ist bei Beendigung des Vertrages an Auerswald herauszugeben oder auf Verlangen von
Auerswald nachweislich zu löschen.
5.3.3 Dem Nutzer ist es untersagt, die Software oder Teile hiervon zur Entwicklung eigener Software zu verwenden oder
sich an der Entwicklung solcher Software durch Dritte mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen (Es sei denn, die Software
oder Teile hiervon sind ausdrücklich als „open source" bezeichnet oder anderweitig von Auerswald mittels der
bestimmungsgemäßen Verwendung zur Veränderung zugelassen). Es ist untersagt, Reverse Engineering oder
Dekompilierung der Software vorzunehmen (soweit diese nicht im Rahmen der gesetzlich vorbestimmten Fälle wie
beispielsweise im deutschen Urheberrecht nach § 69e UrhG erforderlich sein sollte) oder in einer anderen Weise zu
versuchen, den Quellcode oder Teile des Quellcodes der Software zu ermitteln. Untersagt ist es auch, die Software zu
disassemblieren. Im Weiteren sind Veränderungen der Software nur insoweit gestattet, als dies im Rahmen von Updates
oder sonstigen, von Auerswald autorisierten Veränderungen an der Software erforderlich ist.
5.4 Zuwiderhandlungen gegen die in 5.2 und 5.3 enthaltenen Regelungen lassen die in 5.1 eingeräumte Lizenz mit
sofortiger Wirkung entfallen. Jedwede schuldhafte direkte oder indirekte Zuwiderhandlung gegen die vorstehend
definierten Bedingungen stellt sogleich eine schwerwiegende Verletzung der Lizenzvereinbarung dar und berechtigt
Auerswald über den Fortfall der Lizenz hinaus zur Geltendmachung von sämtlichen vertraglichen oder gesetzlichen
Ansprüchen für den Fall einer Vertragsverletzung einschließlich des Anspruchs auf Unterlassen und des
Schadensersatzanspruchs auch für Folgeschäden. In Bezug auf den Anspruch auf Unterlassen ist Auerswald auch
berechtigt, von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Gebrauch zu machen.
5.5 Auerswald wird hiermit – außer in den Fällen, in denen der Nutzer ein Verbraucher ist – das Recht eingeräumt,
jederzeit vom Nutzer den Nachweis zu fordern, in welcher Anzahl er Kopien der Software auf seinen Computersystemen
installiert hat und sich eine solche Installation nachweisen zu lassen. Weicht diese Anzahl von dem Umfang ab, in dem
diesem Nutzer Lizenzen eingeräumt sind oder erscheinen die Angaben hierzu in sonstiger Weise nicht glaubwürdig, ist
es Auerswald jährlich einmal gestattet, nach vorheriger Ankündigung mit angemessenem Vorlauf zu den üblichen
Geschäftszeiten die Räumlichkeiten des Nutzers zu betreten und durch Inaugenscheinnahme der Computersysteme
mittels zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter ohne Beeinträchtigung der Geschäftsabläufe des Nutzers und bei
Haftung des Dritten für etwaige durch ihn verursachte Beeinträchtigungen der Performance der Computersysteme aus
Anlass der Prüfung auf eigene Kosten zu überprüfen, in welcher Anzahl Kopien der Software auf diesen
Computersystemen vorhanden sind. Überschreitet die festgestellte die Anzahl der gewährten Lizenzen, so ist Auerswald
berechtigt, entsprechend der Überschreitung eine zusätzliche Lizenzgebühr zu berechnen, die 120 % der
ursprünglichen Lizenzgebühr für die Software beträgt.
6. Lizenzentgelt
Das für die Einräumung der Lizenz zu entrichtende Lizenzentgelt ist bereits im Kaufpreis für die Auerswald Geräte
enthalten. Für „stand alone"-Software wird entweder ein gesonderter Kaufpreis vereinbart oder Auerswald bietet die
Software ausdrücklich als „kostenlos" ohne Zahlung eines Kaufpreises an.
7. Qualität der Software
7.1 Die Rechte in Bezug auf die Qualität der Software regeln sich nach den Bestimmungen des Vertrages zur
Überlassung der Geräte. Handelt es sich um „stand alone"-Software, ergeben sich entsprechende Regelungen aus dem
Vertrag zur Überlassung der Software.
7.2 Im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährleistet Auerswald zur Einräumung der Lizenz vollumfänglich befugt
zu sein. Bei Nichteinhaltung dieser Zusage wird Auerswald den Nutzer in den Stand versetzen, die Lizenz vollumfänglich
nutzen zu können oder einen angemessenen Ausgleich für entgangene Nutzungen leisten. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen; die Regelungen zum Kauf von Rechten gelten nicht; dies gilt nicht für den Fall, dass der Nutzer
ein Verbraucher ist.
8. Geistige Schutzrechte
8.1 Geistige Schutzrechte an der Software, gleich ob unmittelbar oder mittelbar durch Schutz der Geräte, für die die
Software Verwendung findet, d.h. insbesondere solche aus Urheberrecht, Patentrecht, oder Gebrauchsmusterrecht,
stehen allein Auerswald oder seinen Lieferanten zu. Der Nutzer wird hiermit jede Handlung unterlassen oder sich an
derartigen Handlungen beteiligen, die eine Verletzung dieser Schutzrechte nach sich ziehen. Der Nutzer unterlässt es
auch, ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Auerswald Schutzrechte an mit Hilfe der Software erzeugten
Arbeitsergebnissen zu seinen oder zu Gunsten eines Dritten anzumelden. Vorstehende Regelung gilt auch für alle
Auerswald zustehenden Markenrechte.
8.2 Bei Verstößen gegen die vorstehende Verpflichtung ist der Nutzer verpflichtet, Auerswald von allen Auerswald
möglicherweise dadurch entstehenden Nachteilen auf erstes Anfordern freizustellen, was auch die Verteidigung gegen
Ansprüche Dritter beinhaltet, es sei denn, es handelt sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher. Gegenüber
Verbrauchern bestehen für Auerswald Ansprüche auf Schadensersatz entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
9. Haftung
Mit dem Abschluss dieser Lizenzvereinbarung übernimmt Auerswald keine Einstandspflicht für das Erreichen eines
bestimmten Verwendungszwecks beim Nutzer; die Qualität der Software ist in Ziffer 7 geregelt. Im Übrigen ist die
Haftung von Auerswald auf die Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns mit Ausnahme der Herbeiführung
von Körperschäden und der Verletzung von für diese Lizenzvereinbarung wesentlichen Vertragspflichten beschränkt.
10. Exportbeschränkungen
Unsere Software und die Software unserer Lieferanten sowie die Geräte oder Komponenten mit denen oder für die die
Software zum Einsatz kommt, unterliegen den Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts in Deutschland, der
7
COMfortel M-530 - Betriebsanleitung V03 02/2020

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières