Wartung Und Pflege Der Bindung; Transport; Gewährleistung/Garantie/Haftung - Atomic NEOX EBM Mode D'emploi

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ebm_bindings_5.0
22.09.2004
Anzeige
Ursache
Das blinkende Symbol
Die Bindung ist funktionsfähig! Wir empfehlen,
weist darauf hin, dass ein
vor Ihrem nächsten Skitag ein Service von
Service der Bindung fällig
einem qualifizierten Fachhändler durchführen
ist.
zu lassen.
Bei einem Ausfall des Elektronischen
Bindungs-managements ist die mechanische
Keine Anzeige
Funktion der Bindung weiterhin gewährleistet.
Da die Überprüfung des Systems nicht erfol-
gen kann, empfehlen wir, nicht weiterzufahren.

7. Wartung und Pflege der Bindung

Auch für hochwertige Bindungen sind eine regelmäßige Pflege und richtige Wartung
Voraussetzung für eine einwandfreie Funktion und damit für Ihre persönliche Sicherheit.
:: Wir empfehlen daher, die Bindungen unbedingt bei jeder Anzeige des Servicesymbols von
einem qualifizierten Fachhändler warten zu lassen.

Transport:

:: Vor dem Transport entfernen Sie immer den Skischuh aus der Bindung.
:: Die Bindung soll beim Transport auf dem Autodach stets durch eine Transportbox, eine
Bindungshülle oder einen Skisack geschützt sein. Nach dem Transport ist der Bindungsschutz
wieder zu entfernen.
Lagerung:
:: Vor der Lagerung entfernen Sie immer den Skischuh aus der Bindung.
:: Lagern Sie Ihre Ski in einem temperierten Raum. Dadurch wird die Gefahr einer Korrosion
oder Vereisung der Bindungsmechanik durch eingedrungenen Schnee oder durch
Feuchtigkeit vermieden. Zur Schonung der Mechanik wird empfohlen, den Fersenbacken zu
schließen.
8. Gewährleistung/Garantie/Haftung
:: ATOMIC gewährt dem ursprünglichen Käufer (Endverbraucher) der Skibindung ein Jahr
Garantie ab Kaufdatum für alle Produktfehler. Im Rahmen dieser Garantie wird ATOMIC
Austria GmbH entweder das mangelhafte Produkt oder Teile davon austauschen, reparieren
oder Ersatz leisten.
:: Bindungen müssen immer von einem autorisierten Fachhändler montiert und auf die
persönlichen Einstellwerte des Kunden eingestellt werden. Das Einstellprotokoll ist dem
Kunden auszuhändigen und von diesem aufzubewahren. Ein Anspruch auf Garantieleistung
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Behebung
durch ATOMIC Austria GmbH für nicht funktionstüchtige Bindungen oder Teile davon besteht
nur dann, wenn die Einstellwerte mit einer Normprüfsohle des Skischuhes nicht innerhalb der
Toleranzen der ISO Norm liegen (beispielsweise können die Abnutzung oder Verschmutzung
des Skischuhs die Auslösewerte der Bindung entscheidend nachteilig beeinflussen).
:: Die Händler werden nochmals darauf hingewiesen, dass den Kunden die Bedienungsanleitung
nachweislich auszuhändigen ist und der Kunde ausdrücklich anzuhalten ist, die
Bedienungsanleitung vor dem Gebrauch des Produktes zu lesen. Der Kunde hat die Überga-
be der Bedienungsanleitung zu bestätigen. Die Kunden sind auch über mögliche Gefahren, die
durch unsachgemäße Handhabung des jeweiligen Produktes entstehen können, aufzuklären.
:: Sollte bei einem ATOMIC-Produkt innerhalb der Garantiezeit ein Mangel oder ein Defekt
auftreten, wird ATOMIC Austria GmbH dem Kunden den entsprechenden Teil oder das
gesamte Produkt ersetzen, vorausgesetzt es liegt ein Garantiefall vor. Kein Garantiefall liegt
z.B. vor, wenn der Mangel oder die Beschädigung durch Nichtbeachtung der Anweisungen in
der Bedienungsanleitung, unzureichende Pflege, fehlerhafte Einstellung, nicht fachmännische
Montage, unsachgemäße Handhabung, Skiunfälle (die nicht durch den Mangel eines ATOMIC-
Produktes verursacht wurden), Gewaltanwendungen, vorsätzliche, mutwillige oder grob
fahrlässige Beschädigungen verursacht wurden. In derartigen Fällen besteht kein
Garantieanspruch gegenüber ATOMIC Austria GmbH. Bei jeder Kundenreklamation ist deshalb
die tatsächliche Schadensursache des mangelhaften oder defekten ATOMIC-Produktes
möglichst genau festzustellen. Dabei sind die diesbezüglichen Angaben des Kunden
schriftlich festzuhalten und an ATOMIC weiterzuleiten.
:: ATOMIC-Produkte oder Ersatzteile (Zubehörartikel), bei denen ein vermeintlicher Garantie-
anspruch vorliegt, müssen vom Kunden in das Geschäft, in dem sie gekauft wurden, zur
Mangelbehebung gebracht werden. Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist der
Zeitpunkt des Erwerbes der Bindung nachzuweisen. Daher ist beim Kauf der Kunde darauf
aufmerksam zu machen, dass der Kaufbeleg als Garantiekarte dient und bei Inanspruch-
nahme der Garantie dem Händler zu übergeben ist. ATOMIC Austria GmbH ist vom Händler
unverzüglich von der Inanspruchnahme der Garantie zu verständigen.
:: Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Einräumung dieser Garantie die gesetzliche
Gewährleistungspflicht des Händlers gegenüber dem Kunden weder ausgeschlossen noch
beschränkt wird. Der Rückgriff des Übergebers auf die ATOMIC Austria GmbH nach § 933b
ABGB ist ausgeschlossen. Der Händler hat allfällige Mängel oder Defekte an ATOMIC-
Produkten unverzüglich gegenüber ATOMIC Austria GmbH schriftlich unter Darstellung des
behaupteten Mangels oder Defektes zu rügen, sodass für ATOMIC Austria GmbH eine
Bearbeitung der Beanstandung leicht möglich ist.
:: ATOMIC lehnt, soweit nicht zwingendes Recht zur Ersatzleistung verpflichtet, jede Haftung für
Schäden oder Folgeschäden aus dem Gebrauch der Skibindung ab, sofern ATOMIC Austria
GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Im Übrigen gel-
ten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz.
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