Akkupack Entfernen; Entsorgung - Medion P400W+ Manuel D'utilisation

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13. Akkupack entfernen

VORSICHT!
Verletzungsgefahr!
Unsachgemäßer Umgang mit dem Akku
kann den Akku beschädigen und somit zu
Verletzungen durch auslaufende Batterieflüs-
sigkeit führen.
 Entnommene Akkus von Kindern fernhal-
ten, nicht ins Feuer werfen, kurzschließen
oder auseinander nehmen.
 Entnommene Akkus keinen extremen
Bedingungen aussetzen, z. B. auf Heiz-
körpern, Sonnenschein! Erhöhte Auslauf-
gefahr!
 Kontakt der Batterieflüssigkeit mit Haut,
Augen und Schleimhäuten vermeiden.
Bei Kontakt die betroffenen Stellen sofort
mit reichlich klarem Wasser spülen und
umgehend einen Arzt aufsuchen.
 Lassen Sie den Staubsauger bis zum voll-
ständigen Stillstand laufen, um den Akku
vollständig zu entladen.
 Schalten Sie das Gerät aus, ziehen Sie ggf.
den Netzstecker aus der Steckdose und
den Gerätestecker aus dem Gerät.
 Vergewissern Sie sich, dass der Akku
beim Abnehmen vollständig entladen ist.
 Schieben Sie das Akkupack (1) vom
Hauptgerät.
 Entsorgen Sie beide Akkupacks umwelt-
gerecht (siehe „14. Entsorgung").

14. Entsorgung

 Entfernen Sie vor der Entsorgung des Ge-
räts das Akkupack (1).
VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum
Schutz vor Transportschä-
den in einer Verpackung.
Verpackungen sind aus
Materialien hergestellt, die
umweltschonend entsorgt
und einem fachgerechten
Recycling zugeführt werden
können.
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Beachten Sie folgende Kennzeich-
nung von Verpackungsmaterialien
bei der Mülltrennung mit den Ab-
kürzungen (a) und Nummern (b):
1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und
Pappe/80–98: Verbundstoffe
(Nur für Frankreich)
Das „Triman"-Symbol informiert den
Verbraucher darüber, dass das Pro-
dukt recycelbar ist, einem erweiter-
ten System der Herstellerverantwor-
tung und in Frankreich einer
Sortieranweisung unterliegt.
GERÄT (nur Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Sym-
bol gekennzeichneten Elektro- bzw.
Elektronikgeräte dürfen nicht im
normalen Hausmüll entsorgt wer-
den, sondern sind vom Endnutzer
am Ende ihrer Lebenserwartung
einer vom unsortierten Siedlungs-
abfall getrennten Erfassung zuzu-
führen.
Die Endnutzer haben Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, so-
wie Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zer-
störungsfrei zu trennen und einer
separaten Sammlung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche
für Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 Quadratmetern
sowie Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern,
die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronik-
geräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet, bei
der Abgabe eines neuen Elektro-
oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnut-
zers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktio-
nen wie das neue Gerät erfüllt, am
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