13. Akkupack entfernen
VORSICHT!
Verletzungsgefahr!
Unsachgemäßer Umgang mit dem Akku
kann den Akku beschädigen und somit zu
Verletzungen durch auslaufende Batterieflüs-
sigkeit führen.
Entnommene Akkus von Kindern fernhal-
ten, nicht ins Feuer werfen, kurzschließen
oder auseinander nehmen.
Entnommene Akkus keinen extremen
Bedingungen aussetzen, z. B. auf Heiz-
körpern, Sonnenschein! Erhöhte Auslauf-
gefahr!
Kontakt der Batterieflüssigkeit mit Haut,
Augen und Schleimhäuten vermeiden.
Bei Kontakt die betroffenen Stellen sofort
mit reichlich klarem Wasser spülen und
umgehend einen Arzt aufsuchen.
Lassen Sie den Staubsauger bis zum voll-
ständigen Stillstand laufen, um den Akku
vollständig zu entladen.
Schalten Sie das Gerät aus, ziehen Sie ggf.
den Netzstecker aus der Steckdose und
den Gerätestecker aus dem Gerät.
Vergewissern Sie sich, dass der Akku
beim Abnehmen vollständig entladen ist.
Schieben Sie das Akkupack (1) vom
Hauptgerät.
Entsorgen Sie beide Akkupacks umwelt-
gerecht (siehe „14. Entsorgung").
14. Entsorgung
Entfernen Sie vor der Entsorgung des Ge-
räts das Akkupack (1).
VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum
Schutz vor Transportschä-
den in einer Verpackung.
Verpackungen sind aus
Materialien hergestellt, die
umweltschonend entsorgt
und einem fachgerechten
Recycling zugeführt werden
können.
20
Beachten Sie folgende Kennzeich-
nung von Verpackungsmaterialien
bei der Mülltrennung mit den Ab-
kürzungen (a) und Nummern (b):
1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und
Pappe/80–98: Verbundstoffe
(Nur für Frankreich)
Das „Triman"-Symbol informiert den
Verbraucher darüber, dass das Pro-
dukt recycelbar ist, einem erweiter-
ten System der Herstellerverantwor-
tung und in Frankreich einer
Sortieranweisung unterliegt.
GERÄT (nur Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Sym-
bol gekennzeichneten Elektro- bzw.
Elektronikgeräte dürfen nicht im
normalen Hausmüll entsorgt wer-
den, sondern sind vom Endnutzer
am Ende ihrer Lebenserwartung
einer vom unsortierten Siedlungs-
abfall getrennten Erfassung zuzu-
führen.
Die Endnutzer haben Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, so-
wie Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zer-
störungsfrei zu trennen und einer
separaten Sammlung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche
für Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 Quadratmetern
sowie Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern,
die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronik-
geräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet, bei
der Abgabe eines neuen Elektro-
oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnut-
zers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktio-
nen wie das neue Gerät erfüllt, am