Nordpeis X-20 F Manuel D'installation page 8

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Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Au-
fstellraum oder in einem Luftverbund ist für ausreichend
Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Anforderungen im Hinblick auf den Schutz
des Gebäudes
Von der Feuerraumöffnung bzw. - sofern fest eingebaut
- von der raumseitigen Vorderkante des Feuerbocks
nach vorn und nach den Seiten gemessen, müssen
Fußböden aus brennbaren Baustoffen bis zu
folgenden Abständen durch einen ausreichenden
dicken Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen
geschützt sein:
- nach vorn entsprechend der Höhe des Feuerraum
bodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden
zuzüglich 30 cm, jedoch mindestens 50 cm,
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des Feuer
raumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe fest
eingebaut, so genügen die vorgenannten
Mindestabstände, und zwar abweichend vom Stehrost
gemessen.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brennba-
ren Bestandteilen und Einbaumöbeln im
Strahlungsbereich der offenen Kamine
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach
oben und nach den Seiten mindestens 80 cm Abstand
zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln
eingehalten werden; bei Anordnung eines auf beiden
Seiten belüfteten Strahlungsschutzes genügt ein
Abstand von 40 cm.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbeln
außerhalb des Strahlungsbereiches der offenen
Kamine
Von den Außenflächen der Verkleidung des offenen
Kamins müssen mindestens 5 cm Abstand zu Bauteilen
aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so
offen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung des
offenen Kamins verdecken wie Fußböden, stumpf ange-
stoßene Wandverkleidungen und Dämmschichten
auf Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand an die
Verkleidung herangeführt werden.
Breitere streifenförmige Bauteile aus brennbaren
Baustoffen wie Zierbalken sind vor der Verkleidung des
offenen Kamins im Abstand von 1 cm zulässig, wenn
die Bauteile nicht Bestandteil des Gebäudes sind und
die Zwischenräume der Luftströmung so offen stehen,
daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
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cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit brennba-
ren Baustoffen, keine derartigen Verkleidungen und
keine Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus Steinfaserplat-
ten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer
Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C
bei Prüfung nach DIN 52 271 und einer Rohdichte von
mehr als 80 kg/m³ anzubringen. Die Mindeststärke
beträgt 100 mm. Sofern diese Platten nicht
von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden Platten
allseitig gehalten werden, sind sie im Abstand von etwa
30 cm zu befestigen. Soweit die Dämmschichten nicht
bis an die seitliche Verkleidung oder Anbauwand der
offenen Kamine reichen, sind sie mindestens 10 cm
über die Außenseite von Dämmschichten auf
den Feuerraumwänden hinauszuführen.
Das Dämmmaterial muss mit der entsprechenden
Dämmstoffkennziffer gem. AGI-Q 132 gekennzeichnet
sein, wie z. B. für Rockwool Steinfaser-Brandschutz-
platte RPB-12 die Kennziffer 12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes und hat
einen Außendurchmesser von max. 150 mm.
Der Anschluß an den Schornstein erfolgt mit einem
90°- oder 45°-Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen
des geringeren Strömungswiderstandes
zu bevorzugen ist. Der Anschluß an den Schornstein
sollte mit einem eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus Scha-
motte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus
mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN 1623,
DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der
Verkleidung des offenen Kamins müssen mit
mindestens 3 cm dicken formbeständigen, nichtbrenn-
baren Dämm stoffen der Klasse A 1 nach
DIN 4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
Verbindungsstücke aus austenitischen, nichtrostenden
DE

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