Allgemeines
3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (CSG-400) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Setzen von (nicht konischen)
Stein- und Betonelementen, wie Schallschutzwänden, Sichtschutzelementen, Rabatten, Stellplatten
und wird mittels Schlupf, Kette oder Kranhaken an ein Trägergerät angehängt (wie Ladekran,
Minibagger, etc.).
Das Greifgut benötigt zwingend eine ebene und horizontale Auflagefläche, damit das aufgesetzte
Gerät beim Absetzen am Bestimmungsort selbstständig wieder verriegeln kann. Ansonsten besteht
Kippgefahr des Gerätes und es kann für den nächsten Verlegevorgang nicht mehr abgehoben
werden.
•
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
•
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
•
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
•
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
•
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
•
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen!
(➔ Kapitel „Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
53100447
9 / 20
DE