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probst KKV-20 Instructions D'emploi page 13

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Sicherheit
3.9
Sicherheit im Betrieb
3.9.1
Allgemeines
Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn es
ist unerlässlich. Bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des
Gerätes (an Handgriffen).
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last, z.B. auch verursacht durch
schnelles Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände ist verboten!
Abrutschgefahr des Greifgutes. Unkontrollierte Bewegungen des Gerätes.
Die Güter niemals außermittig aufnehmen (stets im
Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes
dürfen nicht überschritten werden.
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen,
solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden
(siehe e Abb. A)!
3.9.2
Trägergeräte/ Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät/ Hebezeug (z.B. Bagger) inklusive Tragmittel muss sich in
betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät/ Hebezeug bedienen.
Die maximal erlaubte Traglast (WLL) des Trägergerätes/ Hebezeuges und der Anschlagmittel
darf unter keinen Umständen überschritten werden!
53100420
Abb. A
9 / 15
DE

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