4.2 Tanken – Umgang mit Benzin
Lebensgefahr!
Benzin ist giftig und hochgradig
entflammbar.
Bewahren Sie Benzin nur in dafür
vorgesehenen und geprüften Behältern
(Kanistern) auf. Die Verschlusskappen der
Tankbehälter sind immer ordnungsgemäß
aufzuschrauben und festzuziehen.
Defekte Verschlüsse sind aus
Sicherheitsgründen auszutauschen.
Verwenden Sie niemals Getränkeflaschen
oder Ähnliches zum Entsorgen oder
Lagern von Betriebsstoffen wie z. B.
Kraftstoff. Personen, insbesondere
Kinder, könnten verleitet werden, daraus
zu trinken.
Benzin von Funken, offenen
Flammen, Dauerflammen,
Wärmequellen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht
rauchen!
Tanken Sie nur im Freien und rauchen Sie
während des Betankens nicht.
Vor dem Tanken Verbrennungsmotor
abstellen und abkühlen lassen.
Benzin ist vor dem Starten des
Verbrennungsmotors einzufüllen.
Während der Verbrennungsmotor läuft
oder bei heißer Maschine darf der
Tankverschluss nicht geöffnet oder Benzin
nachgefüllt werden.
Kraftstofftank nicht
überfüllen!
Um dem Kraftstoff Platz zum
Ausdehnen zu lassen,
Kraftstofftank niemals über die
Unterkante des Einfüllstutzens
hinaus befüllen.
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Zusätzlich Angaben in der
Gebrauchsanleitung des
Verbrennungsmotors beachten.
Falls Benzin übergelaufen ist, den
Verbrennungsmotor erst starten, nachdem
die benzinverschmutzte Fläche gereinigt
wurde. Jeglicher Zündversuch ist zu
vermeiden, bis sich die Benzindämpfe
verflüchtigt haben (trockenwischen).
Verschütteter Kraftstoff ist stets
aufzuwischen.
Wenn Benzin auf die Kleidung geraten ist,
muss diese gewechselt werden.
Bewahren Sie niemals das Gerät mit
Benzin im Tank innerhalb eines Gebäudes
auf. Entstehende Benzindämpfe können
mit offenem Feuer oder Funken in
Berührung kommen und sich entzünden.
Falls der Tank zu entleeren ist, sollte dies
im Freien erfolgen.
4.3 Bekleidung und Ausrüstung
Während der Arbeit ist immer
festes Schuhwerk mit griffiger
Sohle zu tragen. Arbeiten Sie
niemals barfuß oder beispielsweise in
Sandalen.
Während der Arbeit, bei
Wartungsarbeiten, beim
Transport des Häckslers und
bei der Beseitigung von
Störungen immer enganliegende
Schutzhandschuhe aus einem stich- und
schnittfesten Material mit geschlossenem
Bund als Schutz vor mechanischen
Risiken wie Durchstechen und Schnitten
tragen. Dies verringert das Risiko von
Handverletzungen beim Einführen langer
oder mehrteiliger Äste und bei der
Wartung. Geeignete Schutzhandschuhe
sind nach Norm EN 388 oder nach
nationalen Vorschriften geprüft und mit der
entsprechenden Kennzeichnung im
Handel erhältlich.
Während der Arbeit immer eine
eng anliegende Schutzbrille
tragen.
Geeignete Schutzbrillen sind
auf mechanische Festigkeit
nach Norm EN 166 oder nach
nationalen Vorschriften geprüft
und mit der entsprechenden
Kennzeichnung im Handel erhältlich.
Während der Arbeit immer
einen Gehörschutz tragen.
Ein geeigneter Gehörschutz ist
nach Norm EN 352 oder nach
nationalen Vorschriften geprüft
und mit der entsprechenden
Kennzeichnung im Handel erhältlich.
Tragen Sie beides während der gesamten
Betriebsdauer.
Bei der Arbeit mit dem Gerät
zweckmäßige und eng
anliegende Kleidung tragen,
d. h. Kombianzug, keinen
Arbeitsmantel. Während der Arbeit mit
dem Gerät keinen Schal, keine Krawatte,
keinen Schmuck, keine hängenden
Bänder oder Kordeln und keine sonstigen
abstehenden Kleidungsstücke tragen.
Während der gesamten Betriebsdauer
und bei allen Arbeiten am Gerät müssen
lange Haare zusammengebunden und
gesichert werden (Kopftuch, Mütze etc.).
0478 216 9908 A - DE