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gdw 1669 Instructions De Montage page 9

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Mercedes CLS (type C219)
10/2006 - ....
Ref. 1669T30
Die Berechnung des D-Wertes erfolgt folgendermaßen:
D= T x R x 9,81 / (T + R) x 1000
T= D x R x 1000 / (R x 9,81) – (1000 x D)
R= T x D x 1000 / (T x 9,81) – (1000 x D)
R – Gesamtmasse des Anhängers
T – Gesamtmasse des Zugfahrzeuges in kg
D – D-Wert in kN
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme einschließlich der geänderten
Anhängelast:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
einschließlich der geänderten Anhängelast bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten
werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur
Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme einschließlich der geänderten
Anhängelast vorzuführen.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt
nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere
(Zulassungsschein) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend
der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Hinweis für den Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
Zur gefälligen Beachtung des amtlich anerkannten Schachverständigen oder Prüfers:
Bestandteil der allgemeinen Bauartgenehmigung Nr. M... der Verbindungseinrichtung 1669 ist die
Erhöhung der Anhängelast, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit abgeprüft wurde. Auf
die Pflichten des § 13 FZV hinsichtlich der Daten in der Zulassungsbescheinigung wird hingewiesen.
Dazu müssen in der Zulassungsbescheinigung die Anhängelast (2000kg) (Nr. O.1 und O.2) sowie die
zulässige Stützlast (85kg) (Nr. 13) neu eingetragen werden.
Hinweise
Die maximale Anhängelast ihres Fahrzeuges können Sie im Fahrzeugschein oder im Benutzerhandbuch nachlesen.
Im Bereich der Anlageflächen muss der Unterbodenschutz und das Antidröhnmaterial entfernt werden.
Vor dem Bohren prüfen, dass dort eventuell keine Leitungen beschädigt werden können

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