Wichtige Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise; Indikation / Kontraindikation; Zweckbestimmung - B+B RL-Smart Mode D'emploi

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RL-Smart
| Leichtgewichtrollator

2. Wichtige Sicherheitshinweise

2.1. Allgemeine Sicherheitshinweise

Max. Belastbarkeit des RL-Smart 136 kg!
Beachten Sie die Klemmgefahr beim Zusammen- und
Auseinanderfalten. Es dürfen sich keine Kleidungs- oder Körperteile
zwischen beweglichen Teilen verfangen.
Mindesteinstecktiefe der Griffrohre beachten!
J
ede Bremse wirkt nur auf ein Laufrad!
Die Tasche darf mit max. 5 kg beladen werden.
Zur Reinigung keine aggressiven oder ätzenden Mittel verwenden!
Vor jedem Fahrtantritt sind der Rollator auf Unversehrtheit und die
Funktionstauglichkeit der Bremsen zu überprüfen.
Die Oberflächen des Rollators können sich bei direkter
Sonneneinstrahlung aufheizen. Es besteht Verletzungsgefahr.
Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt
hat oder hätte führen können, unverzüglich dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Dieses
gibt die Meldung unverzüglich an die für den Betreiber zuständige
Behörde weiter und informiert weiterhin den Hersteller und die für
den Hersteller zuständige Behörde.
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Leichtgewichtrollator |

2.2. Indikation / Kontraindikation

Der Rollator unterstützt bewegungseingeschränkte Benutzer beim
Gehen z. B. im häuslichen Bereich, beim Einkaufen oder Spazieren
im Freien.
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen
werden, wenn das Produkt unter den vorgegebenen
Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken
eingesetzt wird.
Der Sitzbereich ermöglicht es, bei längeren Strecken auszuruhen.
Den Rollator nur auf ebenem und festem Untergrund nutzen.
Das Produkt darf nicht als Aufstieghilfe oder Transportmittel für
schwere Lasten benutzt werden.

2.3. Zweckbestimmung

Der Rollator ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung von
gehbehinderten Menschen gemäß oben genannter Indikationen
hergestellt.
2.4. Konformitätserklärung
B+B erklärt als Hersteller des Produktes, dass der Rollator vollständig
den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG entspricht.

2.5. Verantwortlichkeit

Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird. Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten können nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und wenn
der Rollator unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wurde.
Bischoff & Bischoff GmbH | 21.10.2019 - Revision: 1
RL-Smart
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