Sicherheitsbestimmungen; Geltende Vorschriften; Sicherheitsbestimmungen Für Den Aufbau Und Die Nutzung; Sicherheitsbestimmungen Beim Verfahren Der Fahrbaren Arbeitsbühne - KRAUSE ProTec XS Notice De Montage Et D'utilisation

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ProTec
XS
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3. Sicherheitsbestimmungen

3.1 Geltende Vorschriften

Für den Auf- und Abbau, die Standsicherheit und die Verwendung des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) gelten die
Vorschriften der DIN EN 1004-1 und DIN EN 1298 (prEN 1004-2).
3.2 Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die Nutzung
(kann durch nationale Vorschriften abweichen)
– Der Auf- und Abbau sowie die Nutzung dürfen nur durch Personen erfolgen, die mit der vorliegenden Anleitung
vertraut sind.
– Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
– Vor dem Auf- Um- oder Abbau ist der Standort auf mögliche Gefahren zu prüfen. Diese Gefahren beseitigen, vermeiden
oder minimieren.
– Mögliche Gefahren beachten durch: instabilen Untergrund, Gefälle, Hindernisse, Witterungsbedingungen, elektrische
Gefahren, evtl. erhöhte Windlasten durch einen Tunneleffekt bei offenen Gebäuden oder an Gebäudeecken.
– Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) verwendet werden.
– Vor der Nutzung müssen die Fahrrollen durch Niederdrücken der Bremshebel gesichert werden und sämtliche
Bauteile müssen auf richtigen Zusammenbau und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
– Es darf jeweils nur auf einer Belagebene gearbeitet werden. Diese muss einen vollständigen Seitenschutz mit
Bordbrettern aufweisen.
– Ein Einsatz des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ist nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) zulässig.
Vor Überschreitung der Windstärke 6 ist das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) abzubauen oder in einen
windgeschützten Bereich zu verfahren und dort gegen Kippen zu sichern.
Das Überschreiten der Windstärke 6 ist z. B. an einer spürbaren Hemmung beim Gehen erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3 tlg. Seitenschutz, bestehend aus Geländerstreben, Zwischenhol-
men und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen. Bei Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem
Aufstieg dienen, kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
!
• Das Anbringen von Planen oder Netzen am Fahrgerüst (fahrbaren Arbeitsbühne) ist verboten.
• Besteigen Sie nicht die Außenseite des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne).
• Das Anheben oder Aufhängen des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ist verboten.
• Externe horizontale oder vertikale Lasten können zum Umstürzen des Fahrgerüstes
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen unbefugtes
Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Traversen und Ballastgewichte, sowie Ausleger und Stabilisierungs-Sets sind entsprechend dieser Aufbau-
und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden.
– Bei Belagbühnen über einem Meter Standhöhe ist das Begehen und Verlassen der Belagbühne nur durch die Luke zulässig.
– Das Überbrücken vom Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) zu Gebäuden durch Maurerbohlen oder ähnlichem
Material ist unzulässig.
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nicht als Aufstiegsturm verwendet werden, um auf andere
Konstruktionen zu gelangen.
3.3 Sicherheitsbestimmungen beim Verfahren der fahrbaren Arbeitsbühne
Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine Personen auf dem Fahrgerüst (fahrbaren Arbeitsbühne) befinden.
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur von Hand und nur auf fester, ebener, hindernisfreier Aufstellfläche
verfahren werden.
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(fahrbaren Arbeitsbühne) führen.

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