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Electrolux AEG LAVATHERM T37840 Mode D'emploi page 61

Sèche-linge

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2007-03-30
Guarantee Conditions
Belgium
Unsere Geräte werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Trotzdem kann es einmal zu einem Defekt kommen. Unser
Kundendienst übernimmt auf Anfrage gerne die Reparatur, und zwar sowohl während des Garantiezeitraums als
auch danach. So ist gewährleistet, dass ein Defekt nicht zu einer Verkürzung der Lebensdauer des Geräts führt.
Die vorliegenden Garantiebedingungen beruhen auf der Richtlinie der Europäischen Union 99/44/ EG sowie den
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die dem Kunden aufgrund dieser Gesetze zustehenden Rechte kön-
nen durch die vorliegenden Garantiebedingungen nicht geändert werden.
Diese Garantiebedingungen ziehen keine Einschränkung der Garantieverpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem
Endbenutzer nach sich. Die Garantie für das Gerät erfolgt im Rahmen und unter Beachtung folgender Bedingungen:
1. Bei Beachtung der in den Absätzen 2 bis 15 niedergelegten Bestimmungen beheben wir
kostenlos jeden Defekt, der während eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Datum der
Übergabe des Geräts an den ersten Endkunden auftritt. Diese Garantiebedingungen gelten
nicht im Falle einer Nutzung des Geräts zu gewerblichen oder vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine Wiederherstellung des Gerätezustands vor dem Auftre-
ten des Defekts ab. Die defekten Bestandteile werden ausgetauscht oder repariert. Kosten-
los ausgetauschte Bestandteile gehen in unser Eigentum über.
3. Um schwereren Schäden vorzubeugen, müssen wir über den Defekt unverzüglich in Kennt-
nis gesetzt werden.
4. Bedingung für die Gewährung der Garantieleistung ist, dass der Kunde die Kaufbelege mit
dem Kauf- und/oder Übergabedatum vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn Schäden an empfindlichen Bestandteilen, wie z.B. Glas (Glaskera-
mik), Kunststoffen oder Gummi, auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nicht möglich bei kleinen Veränderungen ohne
Auswirkungen auf Gesamtwert und -stabilität des Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Defekt auf eine der folgenden Ursachen
zurückzuführen ist:
• eine chemische oder elektrochemische Reaktion infolge von Wassereinwirkung,
• allgemein anomale Umweltbedingungen,
• unsachgemäße Betriebsbedingungen,
• Kontakt mit aggressiven Substanzen.
8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf außerhalb unseres Verantwortungsbereichs auftreten-
de Transportschäden. Auch Schäden infolge unsachgemäßer Aufstellung oder Installation,
mangelnder Wartung, oder Nicht-Beachtung der Aufstellungs- und Installationshinweise
sind durch die Garantie nicht gedeckt.
9. Durch die Garantie nicht gedeckt sind ferner Defekte infolge von Reparaturen oder Ein-
griffen durch nicht-qualifizierte oder nicht-kompetente Personen, oder infolge des Ein-
baus von nicht-originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.
10. Leicht zu transportierende Geräte müssen beim Kundendienst abgegeben bzw. dorthin geschickt wer-
den. Heimkundendienst kommt nur bei großen Geräten oder bei Einbaugeräten in Frage.
11. Bei Einbau- oder Unterbaugeräten sowie bei Geräten, die derart befestigt oder aufgehängt
sind, dass für den Aus- und Wiedereinbau in die betreffende Einbaunische mehr als eine halbe
Stunde erforderlich ist, werden die anfallenden Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. Etwaige
Schäden infolge derartiger Aus- und Wiedereinbauarbeiten gehen zu Lasten des Kunden.
12.Wenn während des Garantiezeitraums eine wiederholte Reparatur ein und desselben
Defekts zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, oder bei unverhältnismäßig hohen Repa-
raturkosten kann, in Abstimmung mit dem Kunden, ein Austausch des defekten Geräts durch ein
gleichwertiges anderes erfolgen. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, vom Kunden eine
finanzielle Beteiligung zu verlangen, die anteilig zum verstrichenen Nutzungszeitraum berechnet wird.
13. Eine Reparatur im Rahmen der Garantie zieht weder eine Verlängerung des normalen
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