Garantiebestimmungen - Batavus E-go E Serie Guide D'utilisation

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Garantiebestimmungen

Folgende Garantiebestimmungen ergänzen die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.
Artikel 1 Garantie
1.1 Batavus B.V. garantiert, dass die Batavus Fahrräder frei von
Herstellungs- und/oder Materialfehlern und/oder Rostbildung sind,
wie es sich aus diesen Garantiebestimmungen ergibt.
1.2 Die Garantie kann nur vom Erstkäufer des betreffenden Batavus
Fahrrads in Anspruch genommen werden.
1.3 Die Garantie verfällt entsprechend den Bestimmungen in den Artikeln
3.1 und 5.1.
1.4 Die Garantie ist nicht übertragbar.
1.5 Die von Batavus aufgrund dieser Bedingungen erteilte Garantie
lässt die Möglichkeit, den Verkäufer aufgrund der gebräuchlichen
gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar
zu machen, unverletzt.
Artikel 2 Garantiezeit
2.1 Auf Batavus Rahmen und ungefederte Vorderradgabeln gilt
eine Gewährleistung von 10 Jahren auf Konstruktions- und/oder
Materialfehler.
2.2 Für gefederte Vorderradgabeln, Stoßdämpfer und alle anderen Teile,
mit Ausnahme der in Paragraf 2.4 dieses Artikels genannten Teile,
gilt eine gleiche Garantie für einen Zeitraum von 2 Jahren.
2.3 Für die Lackierung von Rahmen und Gabel gilt für die Rostbildung
von innen her eine Garantie von 2 Jahren.
2.4 Auf Teile, die Verschleiß unterworfen sind, wie Reifen, Kette,
Kettenblätter, Leerlauf, hintere Zahnräder, Kabel und Bremsbacken,
wird keine Garantie gewährt, außer bei Konstruktions- und/oder
Materialfehlern.
2.5 Für andere Lack- und Chromteile gilt für die Rostbildung eine Garantie
von 2 Jahren, vorausgesetzt, sie sind gut gewartet.
2.6 Auf die elektrischen Teile Ihres E-Bike (Display, Antriebssystem und
Batteriepaket) wird eine Werkgarantie von 2 Jahren gegeben.
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