Allgemeine Hinweise; Allgemeines; Sicherheit; Hinweise Zum Betrieb Der Anlage - Faserplast ECO BLOC INSPECT 420 Notice D'installation

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1.

Allgemeine Hinweise

1.1

Allgemeines

Versickerungsanlagen
Planungsphase zu prüfen. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen
in der einschlägigen Literatur wie z.B. deutsche und europäische Normen und Arbeitsblätter, bzw.
Merkblätter der DWA.
Einbau und Inspektion der Versickerungsanlage ist nur durch autorisiertes und qualifiziertes Personal
durchzuführen. Zusätzlich sind die folgenden Sicherheits- und Einbauhinweise zu beachten.
Die Dimensionierung der Versickerungsanlage erfolgt üblicherweise nach dem DWA A-138 Arbeitsblatt.
Eine entsprechende kostenlose Dimensionierung können Sie auf Wunsch anfordern. Insbesondere die
Durchlässigkeit des anliegenden Erdmaterials spielt eine wesentliche Rolle für die Funktion der Anlage.
Fehleinschätzungen können zu Problemen und Beschädigungen der Rigole führen.
1.2

Sicherheit

Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Bei Frostgefahr und Nässe besteht beim Betreten der Rigolenelemente erhöhte Rutschgefahr!
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage und Reparatur die einschlägigen Vorschriften und Normen, wie
z.B. DIN 18300 "Erdarbeiten" und DIN 4124 "Baugruben und Gräben", zu beachten.
GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt sind und zu
kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung, nicht von GRAF freigegebener
Zubehörteile führt zu einem Ausschluss der Gewährleistung/Garantie.
1.3

Hinweise zum Betrieb der Anlage

Im ergänzenden Dokument „Anleitung für den Betrieb und Wartung des GRAF EcoBloc Inspect" finden
Sie darüber hinaus weitere Informationen zu den Richtlinien und Pflichten für den Betreiber einer
Versickerungsanlage.
Ebenfalls finden Sie im oben genannten Dokument Informationen über benötigte Filterelemente zur
Vorreinigung des Niederschlagswassers in die Rigole.
1. Allgemeine Hinweise
unterliegen i.d.R. behördlichen Genehmigungsverfahren. Dies ist in der
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