Table Des Matières; Einführung - Pentair 5MPR Notice D'installation Et D'entretien

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3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Inhaltsverzeichnis
5MPR und 5TPE
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1. Einführung

1.1 Hinweise für den Kunden
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, um die
Schwimmbadpumpen/Whirlpoolpumpen sicher, sachge-
recht und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft
Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten
zu vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer der
Schwimmbadpumpen/Whirlpoolpumpen zu erhöhen.
Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen und an-
zuwenden, die mit Arbeiten an den Pumpen beauftragt ist.
Das mit Tätigkeiten an den Pumpen beauftragte Personal
muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und hier be-
sonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen haben.
Während des Arbeitseinsatzes ist es hierfür zu spät. Dies
gilt in besonderem Maße für Personal, das nur gelegentlich
an den Pumpen tätig wird, zum Beispiel bei Wartungsarbei-
ten.
Die Betriebsanleitung muss für das Arbeits-, Wartungs- und
Instandsetzungspersonal jederzeit verfügbar sein. Bewah-
ren Sie ein Exemplar dieser Betriebsanleitung ständig am
Einsatzort der Pumpen auf!
Die Betriebsanleitung muss stets griffbereit sein!
Bevor Sie mit den Pumpen arbeiten, bzw. Wartungsarbeiten
o.ä. durchführen, müssen Sie zuerst das entsprechende Ka-
pitel komplett durchlesen.
Im Zweifelsfall ist immer der Hersteller anzusprechen.
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Neben der Betriebsanleitung sind die im Verwenderland
und an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen Reglungen
zur Unfallverhütung zu beachten. Daneben sind auch die
anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und
fachgerechtes Arbeiten einzuhalten.
1.2 Zielgruppen
DEFINITIONEN:
a) Der Betreiber ist als übergeordnete juristi-
sche Person verantwortlich für die bestim-
mungsgemäße Verwendung der Pumpen und
für die Ausbildung sowie den Einsatz der autori-
sierten Personen. Er legt für seinen Betrieb die
verbindlichen Kompetenzen und Weisungsbe-
fugnisse der autorisierten Personen fest.
b) Als Fachkraft wird eine Person bezeichnet,
die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen die ihr übertrage-
nen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
erkennen kann. Weiterhin besitzt sie Kenntnis
über die einschlägigen Bestimmungen. Es
kommt nur ausgebildetes Fachpersonal oder
solches Personal in Betracht, das nach Aus-
wahl des Betreibers für fähig befunden wurde.
c) Als geschulte/unterwiesene Person gilt eine
Person, die über die ihr übertragenen Aufgaben
und die möglichen Gefahren bei unsachgemä-
ßem Verhalten unterrichtet und erforderlichen-
falls angelernt wurde. Auch über die notwendi-
gen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnah-
men wurde sie belehrt. Zu schulendes, anzuler-
nendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer
allgemeinen Ausbildung befindliches Personal
darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahre-
nen Person tätig werden.
Montage, Demontage, Wartungen und Instandsetzungs-
arbeiten dürfen/darf nur von Fachkräften/-personal durch-
geführt werden.
Alle anderen Arbeiten an den Pumpen dürfen von ge-
schulten/unterwiesenen Personen getätigt werden.
Die Zuständigkeiten sind klar abzugrenzen und festzule-
gen. Das gesetzlich zulässige Mindestalter ist zu beachten!
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