Garantie - Kenwood CR-ST50DAB Notice D'emploi

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Garantie

Sehr geehrter Kunde,
wir danken Ihnen für den Kauf dieses Kenwood-Produkts. Sollte dieses Produkt unter normalen Betriebsbedingungen Material- oder Verarbei-
tungsmängel aufweisen, werden wir diese in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Garantiebestimmungen kostenlos beseitigen, bzw. das
Gerät umtauschen.
Bitte bewahren Sie diese Garantiekarte sorgfältig auf.
Kenwood gewährt auf dieses Gerät eine Garantie von zwei Jahren ab Kaufdatum laut Rechnung oder Kaufbeleg des Kenwood-Händlers.
Diese Garantie erstreckt sich auf Material- und Verarbeitungs-Mängel. Wir behalten uns das Recht vor, das Produkt umzutauschen, falls eine
wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr möglich ist. Kosten für Verpackung und Installation sowie Kosten und Risiken im Zusammenhang mit
der eigentlichen Instandsetzung sind nicht in der Garantieleistung enthalten und werden in Rechnung gestellt.
Bedingungen
A. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen sind zusätzlich zur Vorlage dieser Garantiekarte folgende Angaben erforderlich:
(a)
Ihr Name mit vollständiger Anschrift
(b)
Der Kassenbeleg oder die Rechnung eines in einem EU-Staat ansässigen Einzelhändlers, aus der das ursprüngliche
Kaufdatum hervorgeht.
(c)
Der vollständige Name und die Anschrift des Einzelhändlers,
bei dem das Produkt gekauft wurde.
(d)
Die Seriennummer und die Modellbezeichnung des Produkts.
Kenwood behält sich das Recht vor, Garantieleistungen abzulehnen, wenn die vorgenannten Informationen fehlen oder wenn seit Ersterwerb
Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
B. Zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Handel erfüllt dieses Produkt alle im Bestimmungsland gültigen Normen und Sicherheitsvorschriften.
Erforderliche Modifikationen zum Betrieb des Gerätes in Ländern außerhalb des Bestimmungslandes fallen nicht unter die vorgenannten Garan-
tiebestimmungen. Außerdem übernehmen wir keinerlei Haftung für Arbeiten in diesem Zusammenhang oder für Beschädigungen des Produktes,
die durch solche Arbeiten entstehen.
Wird das Produkt in einem Land benutzt, für das dieses nicht konzipiert und hergestellt worden ist, dann werden Garantiearbeiten nur dann aus-
geführt, wenn die Kosten für Umrüstung des Gerätes auf national gültige Normen und Sicherheitsvorschriften vom Benutzer getragen werden.
Unterscheidet sich außerdem das Produkt von den durch den offiziellen Importeur vertriebenen Produkten und sollten für die Reparatur dieses
Produktes Eratzteile nicht verfügbar sein, muß der Benutzer die Kosten für Hin- u. Rücktransport des Gerätes in das Kaufland tragen.
Gleiches gilt, wenn im betreffenden Land aus anderen berechtigten Gründen keine Garantieleistungen angeboten werden können.
C. Ausgenommen von den Garantieleistungen sind:
(a) Veränderungen am Produkt, sowie normale Wartungs und Justage-Arbeiten, einschließlich der in der in der Bedienungsanleitung erwähnten
regelmäßigen Kontrollen.
(b) Schäden am Produkt, die durch mangelhafte oder nicht fachgerechte Arbeiten entstanden sind, wenn diese Arbeiten von Dritten vorgenom-
men wurden, die nicht zur Durchführung von Garantieleistungen im Namen des Herstellers ermächtigt sind.
(c) Schäden durch Nachlässigkeit, Unfälle, Änderungen, unsachgemäße Montage, mangelhafte Verpackung, Fehlbedienung oder Verwendung
falscher Ersatzteile bei einer Reparatur.
(d) Schäden durch Feuer, Wasserschaden, Blitzschlag, Erdbeben, unzureichende Belüftung, höhere Gewalt, Anschluß an falsche Netzspannung
oder sonstige von Kenwood nicht zu verantwortende Ursachen.
(e) Schäden an Lautsprechern durch den Betrieb an höheren Leistungen als den angegebenen. Schäden an Schallplatten, Tonbändern, Ton- und
Videokassetten, CD-Kompaktschallplatten und anderen Gegenständen, die nicht Bestandteil des Produkts sind.
(f) Verbrauchs- oder Verschleißteile, die im Rahmen des normalen Kundendienstes auszutauschen sind, wie z.B.: Tonabnehmersysteme, Nadeln,
Antriebsriemen, Tonköpfe, Einschübe, Tonmöbel, Trockenbatterien, wiederaufladbare Akkus, Leistungs-Endröhren u.s.w.
(g) Alle Produkte, bei denen die Seriennummer(n) ganz oder teilweise entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht wurde(n).
Diese Garantie kann von allen Personen beansprucht werden, die das Produkt legal erworben haben.
In der Übereinstimmung mit den vorgenannten Garantiebedingungen, wird das Produkt kostenlos instandgesetzt oder umgetauscht. Dieses
Recht beeinträchtigt in keiner Weise sonstige Rechte des Benutzers im Rahmen der gültigen rechtlichen Bestimmungen.
Instandsetzung oder Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz.
Kontaktadresse:
JVCKENWOOD DEUTSCHLAND GMBH
Konrad-Adenauer-Allee 1-11, 61118 Bad Vilbel
Tel. 06101-4988 0, www.kenwood.de
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