Redwell WE250 Mode D'emploi page 60

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 12
APPENDIX
EURODUR – Einscheibensicherheitsglas
1.0 Geltungsbereich
Mit dieser Richtlinie erfolgt die Beurteilung der visuellen Qualität von Einscheibensicherheitsglas aus
Spiegelglas, klar oder in der Masse eingefärbt, für das Bauwesen.
Die Beurteilung erfolgt nach den nachfolgend beschriebenen Prüfungskriterien und mit Hilfe der
nachstehenden Tabelle und Angaben. Bewertet wird die in eingebautem Zustand verbleibende lichte
Glasfläche.
1.1 Prüfung
Generell ist bei der Prüfung die Durchsicht durch die Scheibe und nicht die Aufsicht auf die Scheibe maß-
gebend. Die bei der Prüfung wahrgenommenen Abweichungen werden entsprechend der Tabelle auf ihre
Zulässigkeit geprüft.
- Die Fehlergröße < 0,5 mm bei Floatglas weiß oder in der Masse eingefärbt, werden nicht berücksichtigt.
- Die durch den Herstellungsprozess von Spiegelglas nicht immer vermeidbaren Beeinträchtigungen, wie
z.B. Störfelder in Form von Einschlüssen, dürfen mit ihrem „Hof" in der Regel nicht größer als 3 mm sein.
Die Prüfung erfolgt in Anlehnung der folgenden Norm:
DIN 1249, Ausgabe 1973 (zwischenzeitlich zurückgezogen)
Die Prüfung wird derart vorgenommen, dass:
- sich die Augen des Prüfers bei klarem oder in der Masse eingefärbtem Floatglas in 1 m Entfernung in
Höhe der Scheibenmitte befindet.
Die Beurteilung der Durchsicht sollte aus einem Betrachtungswinkel erfolgen, der der üblichen
Raumnutzung entspricht. In der Regel wird senkrechte Betrachtungsweise zu unterstellen sein. Geprüft
wird bei einer Lichtstärke, die der des diffusen Tageslichtes entspricht.
1.2 Zulässigkeit von Abweichungen
In der nachfolgender Tabelle werden die Abweichungsmöglichkeiten mit ihrer Prüfung auf Zulässigkeit
angeführt.
Geltungsbereich: Spiegelglas klar und in der Masse eingefärbt.
- Haarkratzer (mit dem Fingernagel nicht spürbare Oberflächenbeschädigungen)
- Geschlossene Blase
- Kristalline Einschlüsse (unaufgeschmolzene Gemenge-Teilchen)
- Außenliegend flache Randbeschädigung bei gesäumten Kanten
- Leichte Ausmuschelungen bei gesäumten Kanten, die die Festigkeit des Glases nicht beeinträchtigen.
Zulässigkeit pro Einheit – Spiegelglas klar und in der Masse eingefärbt
Haarkratzer nicht
Zone
spürbar
F
zulässig
R
zulässig, aber nicht
in gehäufter Form
H
zulässig, aber nicht
in gehäufter Form
bis addierte ges.
Länge von 150 mm
Bedingt durch den thermischen Vorspannprozess, ist eine chemische und mechanische Veränderung der
Oberflächenbeschaffenheit, wie Pünktchenbildung und Rollenabdrucke, in der jeweiligen Glasart nicht
vermeidbar.
*= nicht tiefer als 15% der Scheibendicke
F = Falzzone: Glaseinstand bei Rahmenkonstruktion
R = Randzone: Fläche 5 % der jeweiligen lichten Breiten- und Höhenmaße
H = Hauptzone
60 - DE
60 -
Blase
geschlossen
zulässig
zulässig
zulässige Größe
zulässige Größe
≤ 0,5 mm
≤ 0,5 mm
zulässiger Hof
≤ 3 mm
nicht zulässig
nicht zulässig
Flache Rand-
Einschlüsse
beschädigung
Kristalline
- * ges. Kante
zulässig
nicht zulässig
-
Leichte Aus-
muschelung
-* ges. Kante
zulässig
nicht zulässig
-

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières