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Bestimmungsgemäße Verwendung; Ks­mobil Easy Mit Adr­zulassung; Ks­mobil Easy Nach Adr 1.1.3.1 C) - CEMO KS-Mobil Easy 120 l Mode D'emploi

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D
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mobile Kraftstofftankstelle KS­Mobil Easy
ist ein zugelassener IBC (Intermediate Bulk
Container) gemäß ADR für gefährliche Güter der
Verpackungsgruppe II + III (flüssige, wassergefähr­
dende Stoffe mit mittlerer und geringer Gefahr).
Die Tankanlage mit Elektropumpe (Anschluss mit
Polzangen) ist zur Verwendung an wechselnden
Einsatzorten im Freien vorgesehen.
Die Tankanlage mit Handpumpe oder Elektro­
pumpe (Anschluss mit Ex­Schutz Steckverbindung)
ist zur Verwendung an wechselnden Einsatzorten
im Freien vorgesehen.
Einsatztemperatur: ­ 10 °C bis + 40 °C
Wichtig!
Es darf ausschliesslich sauberes Medium
i
gefördert werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung
betrifft (vorzugsweise) folgende
Flüssigkeiten:
• Kraftstoffe mit max. Ethanolgehalt von 15 %
• Kraftstoffgemische
Zulässig sind auch:
• Dieselkraftstoff.
• Heizöl.
• Biodiesel
Dabei ist eine Bezettelung mit UN1202 erforderlich.
1.2.1 KS­Mobil Easy mit ADR­Zulassung
Erkennbar an Zulassungsnr. D/BAM... auf
i
Typenschild.
Für Behälter mit ADR­Zulassung gilt:
• keine Einschränkung bzgl. direktem Verbrauch
(d.h., es können vom Ausgangsort mehrere
Betankungsstellen nacheinander angefahren
werden).
• keine Einschränkung bzgl. Abladen am
Betankungsort, jedoch:
Wichtig!
i
In Wasserschutzgebieten nur mit
Verwendung einer Auffang wanne.
4
Gemäß ADR ist folgendes erforderlich:
• Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage.
• Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät.
• Mitführen eines Begleitpapiers (hier Beför de­
rungs papier ­ nationale Ausnahme regelungen
beachten!).
• Beachten der sogenannten „1000­Punkte­Regel"
gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d.h. Gesamtmenge
pro Fahrzeug < 1000 Punkte.
x
Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
x
Otto­Kraftstoff 1 l = 3 Punkte
(333 l = 1000 Punkte)
• Wiederholungsprüfung 2½ Jahre nach Her­
stellungsdatum durch Sachkundigen erforderlich.
• 5 Jahre nach Herstellungsdatum Überprüfung
durch Hersteller CEMO bzw. einen autorisierten
Partner und überkleben der Zulassungsnummer.
• Die ADR­Zulassung erlischt nach 5 Jahren.
Danach darf die Tankanlage noch gemäß
Regelung ADR 1.1.3.1 c) verwendet werden
(siehe Abschnitte 1.2.2 und 8.1).
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
1.2.2 KS­Mobil Easy nach ADR 1.1.3.1 c)
i
D/BAM-Zulassungsnr. ist überklebt.
Weitere Verwendung gemäß Regelung
ADR 1.1.3.1 c)
Gemäß ADR 1.1.3.1 c) (in Deutschland sog. „Hand­
werkerregelung") dürfen auch mit Behältern ohne
ADR­Zulassung Gefahrguttransporte durchgeführt
werden.
Für Behälter ohne ADR­Zulassung gilt:
• Transport nur für direkten Verbrauch mit Eigen­
betankung (d.h., Anfahren nur einer Betankungs­
stelle und Durchführung der Betankung nicht
durch Dritte),
• Abladen des Behälters vom Fahrzeug am
Betankungsort ist nicht zulässig,
• keine Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
• keine Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
• kein Begleitpapier erforderlich,
• es gilt ebenfalls die sog. „1000­Punkte­Regel"
(siehe Abschnitt 1.2.1),
• keine Lebensdauerbeschränkung,
• Überprüfung im Abstand von 5 Jahren durch
Hersteller CEMO bzw. einem autorisierten
Partner.

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Ks-mobil easy 190 l