Sonstiges; Garantiebestimmungen; Haftungsausschluss; Abfallentsorgung - BEGA BETEX BLF 200 Manuel Utilisateur

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10. Sonstiges

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10.1 Garantiebestimmungen

Bega bietet als Hersteller 12 Monate Garantie auf die Hardware des Originalprodukts. Der
Garantiezeitraum beginnt am Datum der Lieferung an den Endnutzer. Zur Geltendmachung von
Garantieansprüchen muss ein Kaufbeleg mit Lieferdatum eingereicht werden. Innerhalb dieses
Zeitraums werden Defekte durch Bega behoben, die auf Produktions- und/oder Materialfehler
zurückzuführen sind.
1. Ein Defekt oder ein Mangel muss unverzüglich gemeldet werden, um mögliche Folgeschäden
zu vermeiden.
Der Garantieanspruch verfällt, wenn ein Mangel nicht sofort gemeldet wird.
2. Ausgeschlossen von der Garantie sind Defekte, die durch Nichtbeachtung der in der
Bedienungsanleitung beschriebenen Installations-, Sicherheits- und Bedienvorschriften
entstehen.
3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Schäden:
Kontakt mit aggressiven Stoffen,
-
Einwirkung von Wasser,
-
abnorme Umgebungs- und Umweltbedingungen,
-
zweckfremde Betriebs- und Verwendungsbedingungen.
-
4. Selbständige Veränderungen oder Änderungen durch Dritte führen zum Erlöschen der
Garantie. Auch der Austausch von Teilen gegen nicht originale Teile führt zum Erlöschen der
Garantie.
5. Das Produkt muss dem Servicedienst zur Reparatur angeboten werden.
6. Eine Reparatur durch Bega innerhalb des Garantiezeitraums führt weder zum Inkrafttreten
eines neues Garantiezeitraums noch zur Verlängerung des Garantiezeitraums.
7. Andere Ansprüche auf Schadenersatz wie z. B. für außerhalb des Produkts entstandene
Schäden sind ausgeschlossen.
8. Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile (wie Handschuhe und Temperaturfühler).
9. Für sonstige Bedingungen siehe Allgemeine Verkaufsbedingungen von Bega International BV.

10.2 Haftungsausschluss

Der Hersteller und/oder Lieferant haftet nicht für Schäden an Werkstücken oder für Folgeschäden, die
sich aus der unsachgemäßen Verwendung des Geräts ergeben oder für Schäden an Werkstücken
und für Folgeschäden, die sich aus einem Defekt des Geräts ergeben.

10.3 Abfallentsorgung

Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen müssen am Ende ihres Lebenszyklus
umweltgerecht wiederverwendet werden.
Entsorgen Sie gebrauchte Elektrowerkzeuge nicht als Abfall, sondern übergeben Sie sie
einem Recyclingunternehmen, das die geltenden Umweltschutzvorschriften erfüllt.
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