Garantie Und Kundendienst - bulex SDN 50/2 V Notice D'emploi

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treiber, sofern er die Anlage mit ange-
messener Sorgfalt und unter den in der
Betriebsanleitung angegebenen Be-
dingungen betreibt. Vorbehaltlich eines
besonderen schriftlichen Vertrages, ist
ausschließlich die Kundenbetreuung
Bulex Service berechtigt, die Garan-
tiearbeiten durchzuführen, und zwar
ausschließlich in Belgien und dem
Großherzogtum Luxemburg. Wenn da-
von abgewichen wird, werden die Kos-
ten für die Leistungen von Dritten kei-
nesfalls von Bulex übernommen.
3. Die Garantie ist ausschließlich auf
die in Artikel 2 genannten Leistungen
beschränkt. lrgendwelche anderen
Forderungen gleich welcher Art (bei-
spielsweise Schadensersatz für aufge-
wendete Kosten oder Schäden in Be-
zug auf den Käufer oder andere Dritte
usw.) sind ausdrücklich ausgeschlos-
sen.
4. Die Gültigkeit der Garantie ist von den
folgenden Bedingungen abhängig:
– der Garantieschein muss durch
einen anerkannten Fachhandwerker
vollständig ausgefüllt, unterzeichnet,
mit einem Stempel versehen und da-
tiert sein und innerhalb von 14 Ta-
gen nach der Montage nach Bel-
gien zurückgesandt werden. Andern-
falls beginnt die Garantie am Her-
stellungsdatum der Anlage und nicht
am Montagedatum, vorbehaltlich der
Vorlage der Montagerechnung durch
einen anerkannten lnstallateur;
– die Serialnummer der Anlage darf
nicht geändert werden;
– es dürfen keine Änderungen oder
Anpassungen an der Anlage vorge-
nommen worden sein, ausgenom-
men diejenigen, die eventuell von
von Bulex anerkanntem Personal mit
Originalersatzteilen von Bulex vor-
genommen wurden gemäß den bel-
gischen Prüfungsanforderungen der
Anlage;
0020255568_01 Betriebsanleitung

Garantie und Kundendienst 10

– die Anlage darf sich nicht in einer
korrosiven Umgebung (Chemikalien,
Friseursalons, Lackierereien usw.)
befinden bzw. dort montiert werden
und ebenso wenig mit aggressivem
Wasser (Beifügung von Phosphaten,
Silikaten, Härte unter 6°F) betrieben
werden.
5. Ein Garantiefall während der Garantie
sorgt nicht für eine Verlängerung der
Garantiedauer.
6. Die Garantie gilt nicht, wenn die
schlechte Funktion der Anlage verur-
sacht wird durch:
– eine Montage, die nicht gemäß den
Bestimmungen in Artikel 1 durchge-
führt wurde;
– eine von außen kommende Ursa-
che, wie:
– Wasser- oder Gasleitungen mit
Unreinheiten oder zu geringem
Druck, Unangemessenheit oder
Veränderung der Natur und/oder
Merkmale von Wasser, Gas oder
Elektrizität;
– bei unsachgemäßem oder
falschem Gebrauch, falsche
Bedienung durch den Betreiber,
mangelhafte Wartung, Kalkausfall,
Verwahrlosung, Stöße, Sturz,
mangelhafter Schutz während des
Transports, Überlastung usw.
– Frost, höhere Gewalt usw.
– Arbeiten von unbefugten Perso-
nen oder Verwendung von ande-
ren als den Originalersatzteilen;
– Elektrolyse, zu aggressives Was-
ser (Härte unter 6°F).
– Der Besuch des Kundendienstes erfolgt
nur auf Anfrage und während der Bü-
rozeiten. Wenn der Besuch außerhalb
der Bürozeiten stattfindet, wird ein Son-
dertarif in Rechnung gestellt. Die Rech-
nung geht zulasten der Person, die den
Besuch beantragt hat, vorbehaltlich der
vorhergehenden schriftlichen Bestäti-
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