Vor Der Inbetriebnahme; Sicherheit; Netzanschluss - akkuteam SL50 Manuel D'utilisation

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Vor der Inbetriebnahme

Sicherheit

Bestimmungs-
Lesen Sie die Bedienungsanleitung sorgfältig durch. Wenn es irgendwelche
gemäße
Unklarheiten gibt, bitte kontaktieren Sie akkuteam Energietechnik GmbH
Verwendung
oder eine andere qualifizierte Person. Verbinden Sie die rote Klemme
mit (+) und die schwarzen Klemme mit (-). Das Ladegerät ist für den
Einsatz mit Blei/Säure-, AGM-, EFB-, GEL- und Lithiumbatterien vorgesehen.
Die Empfehlung des Batterieherstellers ist stets zu berücksichtigen. Um
sicherzustellen, dass die korrekten Ladespannungen angewendet werden,
darf das Ladekabel nicht verkürzen oder verlängert werden.
Das Ladegerät dient nur zum Laden von Batterien gemäß Kapitel „Techni-
sche Daten" und ist ausschließlich zur Bordspannungs-Unterstützung für
Fahrzeuge im Ausstellungsbereich geeignet. Eine andere oder darüber hin-
ausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus ent-
stehende Schäden haftet der Hersteller nicht. Zur bestimmungsgemäßen
Verwendung gehört auch
– das Beachten aller Hinweise aus der Bedienungsanleitung.
– das regelmäßige Prüfen der Netz- und Ladekabel.

Netzanschluss

Am Gehäuse finden Sie das Leistungsschild mit Angabe der zulässigen
Netzspannung. Nur für diese Netzspannung ist das Gerät ausgelegt.
Die erforderliche Absicherung der Netzzuleitung finden Sie im Kapitel
„Technische Daten". Sind Netzkabel oder Netzstecker bei Ihrer Geräte-
ausführung nicht angebracht, Netzkabel oder Netzstecker entsprechend
den nationalen Normen montieren.
WARNUNG! Fehlbedienung kann schwerwiegende Perso-
nen- und Sachschäden verursachen. Beschriebene Funktio-
nen erst anwenden, wenn folgende Dokumente vollständig
gelesen und verstanden wurden:
– Bedienungsanleitung
– Sämtliche Bedienungsanleitungen der Systemkomponen-
ten, insbesondere Sicherheitsvorschriften
– Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften der
Batterie- und Fahrzeughersteller
Das Laden von Trockenbatterien (Primärelementen) und
nicht wiederaufladbaren Batterien kann schwerwiegende
Personen- und Sachschäden verursachen und ist daher
verboten.
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