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Inventum SYMPHONY EB73 Mode D'emploi page 7

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G A R A N T I E
• Die Garantiezeit ist auf 12 Monaten ab dem Kauf befristet.
• Die Garantie ist nur gültig, wenn die Geräte-kaufrechnung vorgelegt werden kann.
Bewahren Sie deshalb die Rechnung sorgfältig. Die Garantiezeit fängt an auf die
Ankaufdatum.
• Die Garantie gilt nicht im Falle von:
- normalem Verschleiß
- mangelhafter Wartung
- unsachgemäßem oder weckwidrigem Gebrauch
- nichtbeachtung von Bedienungs- und Wartungsvorschriften
- unfachmännischer Reparatur vom Käufer oder von Dritten
- Nicht Originalteilen, die vom Käufer oder von Dritten montiert worden sind
welches von unseren Kundendienst zu begutachten ist.
Die Garantie gilt nicht für:
- Normale Verbrauchsartikel
- Externe Verbindungskabel
- (auswechselbare) Signal- und Beleuchtungsbirnen
welches von unseren Kundendienst zu begutachten ist.
Bitte senden Sie das Gerät zusammen mit der Rechnung und einer Fehlerbeschreibung frankiert an:
Martex Holland BV
Genenratorstraat 17
3903 LH VEENENDAAL – HOLLAND
Falls die Garantie entfallen oder die Garantiezeit abgelaufen ist, müssen wir Ihnen die Kosten, die mit einer Begutachtung und/oder einer
Reparatur verbunden sind, in Rechnung stellen.
Auf Anfrag werden wir eine Preisangabe machen bevor wir die Reparatur durchführen. Wenn wir zur Reparatur übergangen sind, werden die
Begutachtungs- bzw. Prüfungskosten von uns nicht in Rechnung gestellt.
Wir gewähren zwei Monate Garantie auf die von unserem Kundendienst ausgeführten Reparaturen sowie auf das neu verarbeitete Material, wobei
diese Zweimonats-Frist ab dem Tag der Reparatur beginnt. Sollte währen diesem Zeitraum ein Defekt auftreten, der direkt auf die Reparaturarbe-
iten oder das dabei verwendete Material zurückzuführen ist, kann der Kunde selbstverständlich seinen Apparat kostenlos reparieren lassen.
U N D
Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
S E R V I C E

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