Johnson Controls HS2TCHPRO Mode D'emploi page 47

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Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung müssen durch abschließende und bindende Schlichtung entsprechend Arbitration Act (Schlichtungsgesetz) beigelegt werden und
die Parteien müssen sich der Entscheidung des Schlichters unterwerfen. Ort der Schlichtung ist Toronto, Kanada und die Schlichtungssprache ist Englisch.
7. EIN GESC H R ÄN KTE GAR AN TIE
(a) KEINE GARANTIE – DSC STELLT DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG. DSC GARANTIERT
NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DER BETRIEB DIESER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER
FEHLERFREI IST.
(b) ÄNDERUNGEN DER BETRIEBSUMGEBUNG – DSC ist nicht für Probleme verantwortlich, die durch Änderung der Betriebscharakteristiken der HARDWARE oder
für Probleme bei der Interaktion von SOFTWAREPRODUKTEN mit Nicht-DSC-SOFTWARE oder HARDWAREPRODUKTEN hervorgerufen werden.
(c) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, GARANTIE REFLEKTIERT RISIKOZUWEISUNG - IN JEDEM FALL, SOFERN EIN GESETZ GARANTIEN ODER
ZUSTÄNDE EINBEZIEHT, DIE IN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT DARGESTELLT SIND, BESCHRÄNKT SICH DSCs GESAMTE HAFTUNG
UNTER JEGLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG AUF DEN VON IHNEN BEZAHLTEN ANTEIL FÜR DIE LIZENZ DIESES
SOFTWAREPRODUKTS UND FÜNF KANADISCHE DOLLAR (CAD 5,00). DA EINIGE GESETZGEBUNGEN DEN AUSSCHLUSS DER
HAFTUNGSBEGRENZUNG FÜR BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULASSEN, TRIFFT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE
MÖGLICHERWEISE NICHT ZU.
(d) GARANTIEAUSSCHLUSS – DIESE GARANTIE ENTHÄLT DIE GESAMTEN GARANTIEN UND ERFOLGT ANSTELLE JEGLICHER UND ALLER
ANDEREN GARANTIEN, AUSDRÜCKLICH ODER ANGENOMMEN (EINSCHLIEßLICH ALLER ANGENOMMENEN GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK) UND ALLER SONSTIGEN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN
SEITENS DSC. DSC GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN AB. DSC GESTATTET KEINEN ANDEREN PERSONEN DIE HANDLUNG IN SEINEM
AUFTRAG, UM DIESE GARANTIEN ZU ÄNDERN ODER ZU MODIFIZIEREN, NOCH ANDERE GARANTIEN ODER HAFTUNGEN BEZÜGLICH DIESES
SOFTWAREPRODUKTS ZU ÜBERNEHMEN.
(e) AUSSCHLIEßLICHE NACHBESSERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER GARANTIE – UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST DSC FÜR IRGENDWELCHE
BESONDERE, ZUFÄLLIGE, NACHFOLGENDE ODER INDIREKTE SCHÄDEN BASIEREND AUF VERSTOß GEGEN DIE GARANTIE, VERTRAGSBRUCH,
FAHRLÄSSIGKEIT, STRIKTE HAFTUNG ODER SONSTIGE RECHTSTHEORIEN HAFTBAR. SOLCHE SCHÄDEN UMFASSEN, SIND JEDOCH NICHT
HIERAUF BESCHRÄNKT, GEWINNVERLUST, VERLUST DES SOFTWAREPRODUKTS ODER JEGLICHER ANDERER ZUGEHÖRIGER GERÄTE,
KAPITALKOSTEN, ERSATZBESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR GERÄTE, EINRICHTUNGEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, STANDZEITEN, ZEITAUFWAND
DES KÄUFERS, FORDERUNGEN DRITTER, EINSCHLIEßLICH KUNDEN SOWIE SACHSCHÄDEN.
WARNHINWEIS: DSC empfiehlt, dass das gesamte System regelmäßig getestet wird. Trotz regelmäßiger Tests und aufgrund, jedoch nicht hierauf beschränkt, kri-
mineller Sabotage oder Stromausfall, ist es möglich, dass dieses SOFTWAREPRODUKT nicht erwartungsgemäß funktioniert.
Erklärung zur Einhaltung der FCC-Bestimmungen-
ACHTUNG: Änderungen und Anpassungen, die nicht ausdrücklich von DSC genehmigt wurden, könnten die Berechtigung des Benutzers zum Betrieb dieses Geräts auf-
heben.
Dieses Gerät erzeugt und benutzt Funkfrequenzenergie und kann, wenn es nicht gemäß den Anweisungen des Herstellers installiert und benutzt wird, Radio- und Fern-
sehempfang beeinträchtigen. Das Gerät wurde einer Typenprüfung unterzogen und hält die Grenzwerte für ein Digitalgerät der Klasse B gemäß Unterabschnitt „B" von Teil
15 der FCC-Vorschriften ein, welche einen ausreichenden Schutz gegen solche Beeinträchtigungen bei der Installation in Wohngebieten vorsehen. Es gibt jedoch keine
Garantie, dass es in bestimmten Installationen nicht zu Störungen kommt. Falls dieses Gerät Funkstörungen im Fernseh- oder Radioempfang verursacht (überprüfen Sie
dies durch Ein- und Ausschalten des Geräts), können Sie diese Funkstörungen möglicherweise wie folgt beheben:
- Richten Sie die Antenne neu aus
- Verändern Sie die Position der Alarmzentrale zum Empfänger
- Vergrößern Sie den Abstand der Alarmzentrale zum Empfänger
- Schließen Sie die Alarmzentrale an einer anderen Steckdose an, damit sich Alarmzentrale und Empfänger in zwei verschiedenen Stromkreisen befinden.
Falls nötig, wenden Sie sich an den Händler oder an einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker für zusätzliche Ratschläge. Die folgende Broschüre der FCC kann eventuell
nützlich sein: „How to Identify and Resolve Radio/Television Interference Problems" (Identifizierung und Behebung von Radio-/Fernseh-Funkstörungen). Die Broschüre ist
beim U.S. Government Printing Office, Washington D.C. 20402, Lagernr. 004-000-00345-4 erhältlich.
Dieses Klasse B Digitalgerät entspricht CAN ICES-3(b)/nmb-3(b).
EN50131-1 Stufe 3/Klasse II
Das Bedienteil HS2TCHPRO/HS2TCHPROBLK wurde durch Telefication gemäß EN50131-1:2006 + A1:2009 + A2:2017, EN50131-3:2009 für Stufe 3, Klasse II zer-
tifiziert.
Hinweis: Für EN50131-konforme Installationen müssen die folgenden Funktionen deaktiviert werden (über Notruftasten des Bedienteils):
- Feueralarm
- Zusatzalarm (Medizinischer Alarm)
- Panikalarm

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