Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim
Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig pro-
duziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Die-
se Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnut-
zung ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen wer-
den können oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen,
z. B. Schalter, Akkus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sach-
gemäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benut-
zung des Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführ-
ten Anweisungen genau einzuhalten. Verwendungszwecke und
Handlungen, von denen in der Bedienungsanleitung abgeraten
oder vor denen gewarnt wird, sind unbedingt zu vermeiden.
Das Produkt ist nur für den privaten und nicht für den gewerblichen
Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Be-
handlung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von un-
serer autorisierten Serviceniederlassung vorgenommen wurden, er-
lischt die Garantie.
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SED 3.7 G3