Allgemeine Garantiebedingungen - deville C07834 Notice D'emploi

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7. ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

1. MODALITÄTEN
Außer der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel, garantiert DEVILLE im Falle von sichtbaren Mängeln oder
Abweichungen des gelieferten Materials vom bestellten Material die Wahrung.
Ungeachtet der Bestimmungen gegenüber dem Spediteur, müssen die Reklamationen der sichtbaren Mängel, die bei der
Annahme des Materials entdeckt wurden schriftlich (per Einschreiben mit Empfangsbestätigung) innerhalb von fünf Tagen
nach der Feststellung der Mängel eingereicht werden. Der Käufer muss jeglichen Nachweis der festgestellten Mängel oder
Defekte liefern. Außerdem muss er DEVILLE die Möglichkeit lassen, die Feststellung der Mängel oder Defekte selbst
vorzunehmen und diese zu beseitigen. Desgleichen muss der Käufer DEVILLE die nicht konformen Materialien zur
Verfügung stellen, gemäß den Anweisungen von DEVILLE. Rücksendungen des Materials dürfen nur mit unserer
ausdrücklichen Genehmigung erfolgen.
2. UMFANG
Abgesehen von Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen deckt die DEVILLE - Garantie den kostenlosen Austausch
oder die Reparatur des Materials oder des defekten Elements (außer Verschleißteile) durch seinen Servicedienst unter
Ausschluss von Arbeits-, Anfahrts- und Transportkosten.
Haarrisse, die bei emaillierten Geräten auftreten, werden nicht als Fabrikationsfehler betrachtet. Sie sind die Folge von
Ausdehnungsdifferenzen Blech-Email oder Gusseisen-Email und ändern nichts an der Haftung. Die gelieferten Ersatzteile
haben eine Garantie von sechs Monaten ab Rechnungsdatum. Jede zusätzliche Garantie, die mit einem Vertragspartner von
DEVILLE getroffen wurde, verpflichtet DEVILLE zu nichts. Die Vorlage des Garantiescheins, der mit dem Datumsstempel
des Vertragspartners von DEVILLE versehenen ist, wird bei in Anspruchnahme der Garantie verlangt.
Entweder muss dieser Garantieschein bei Antrag auf Reparation des unter Garantie stehenden Gerätes vorgelegt werden oder
ein abtrennbarer Abschnitt des Gebrauchscheins muss DEVILLE innerhalb der bewilligten Frist zugesendet werden. Notfalls
kann das Datum auf der von DEVILLE ausgestellten Rechnung in Erwägung gezogen werden. Die Intervention während
der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der Garantie.
3. DAUER
Die von DEVILLE vertraglich gesicherte Garantie beläuft sich auf ein Jahr ab Kaufdatum unter Vorbehalt, dass die
vorgesehenen Reklamationen bereits innerhalb der bewilligten Frist formuliert wurden. Die Reparatur, der Austausch oder
die Änderung eines Teils während der Garantiezeit hat weder eine Verlängerung der Garantie zur Folge noch
Entschädigungen für diverse Kosten wie Lieferverzug, Unfall oder jegliche andere Schäden.
4. AUSNAHME
Die Garantie ist in folgenden als Beispiel wertenden Fällen nicht gültig : Installation und Montage von Geräten dessen
Kosten nicht zu Lasten von DEVILLE gehen. Daraus folgt, dass DEVILLE nur bei materiellen Schäden oder
Personenschäden durch eine Installation, die nicht den gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Anordnungen entsprechen, zur
Verantwortung gezogen werden kann ( z.B. das Nichtvorhandensein eines Erdanschlusses : schlechte Installation )
Normale Materialabnutzung oder anormale Materialbenutzung und – verwendung, besonders im Falle einer Industrie- oder
Handelsbenutzung oder der Einsatz des Materials unter anderen Bedingungen für die der Material nicht konstruiert wurde.
Diese ist z.B. der Fall bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Bedingungen in der Gebrauchsanweisung von DEVILLE :
Exposition an äußere Bedingungen, wie extreme Feuchtigkeit oder anormale Spannungsvariationen. Anomalien,
Beschädigungen oder Unfälle, die durch Schock, Fall, Vernachlässigung, Beaufsichtigungs- oder Wartungsfehlern
verursachte wurden.
Änderungen, Transformationen oder Interventionen, die von Personen oder Unternehmen, die nicht von DEVILLE
zugelassen sind, durchgeführt wurden oder die mit Ersatzteilen, die weder Originalteil noch vom Hersteller zugelassen sind,
realisiert wurden.
5. BESONDERE GARANTIEBEDINGUNGEN
Diese Bedingungen vervollständigen und präzisieren die oben angesprochenen allgemeinen Garantiebedingungen und haben
gegenüber denen auf dem beiliegenden Blatt „Besondere Geschäftsbedingungen von DEVILLE - Garantie" Vorrang.
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