4. Von der Garantie nicht umfasst sind alle Schäden, die durch unsachgemässe
Handhabung, insbesondere gewaltsames Öffnen des Gerätes, sowie
äussere Einwirkungen entstanden sind.
5. Garantieansprüche bestehen nur, wenn der Endabnehmer uns den Mangel
unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Feststellung, schriftlich
unter Übersendung der Erwerbsrechnung mitteilt und Lady-Comp nach
dem Auftreten des Mangels nicht mehr benutzt, sondern transportversi-
chert an uns übersendet.
Für Fragen oder weitere Auskünfte kontaktiere Deinen Lady-Comp-Händler.
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