7.4 Betrieb
Sollte kein sicherer Betrieb mehr möglich sein, nehmen Sie das Produkt außer Betrieb
und schützen Sie es vor unbeabsichtigter Verwendung. Sehen Sie UNBEDINGT davon ab,
das Produkt selbst zu reparieren. Der sichere Betrieb ist nicht mehr gewährleistet, wenn
das Produkt:
– sichtbare Schäden aufweist,
– nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert,
– über einen längeren Zeitraum unter ungünstigen Umgebungsbedingungen gelagert
wurde oder
– erheblichen Transportbelastungen ausgesetzt wurde.
7.5 Produkt
Lesen Sie vor der Verwendung des Produktes die Service-Unterlagen Ihres Fahrzeugs und
befolgen Sie die dort enthaltenen Anweisungen.
Wenn Sie keine Fachkenntnisse im Umgang mit Kfz-Werkzeugen und mit der Reparatur
von Fahrzeugen haben, wenden Sie sich unbedingt an einen Fachmann. Eine Nichtbeach-
tung dieser Hinweise kann zur Beschädigung des Fahrzeugs führen.
Beachten Sie bei Arbeiten am Fahrzeug insbesondere bei Arbeiten im Motorraum die gän-
gigen Sicherheitsvorschriften hierfür.
Halten Sie Ihre Kleidung, Haare, Hände, Werkzeuge, Testgeräte usw. stets von allen be-
weglichen und/oder heißen Teilen des Fahrzeugs und des Motors fern.
Auspuffgase sind gesundheitsschädlich! Lassen Sie daher den Motor des Fahrzeugs nur
an Orten mit ausreichender Belüftung laufen.
Lassen Sie das Fahrzeug während der Durchführung von Tests niemals unbeaufsichtigt
zurück.
Bei laufendem Motor besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags! Lassen Sie insbeson-
dere bei Arbeiten in der Nähe der Zündspulen, der Verkabelung, der Zündverteilung und der
Zündkerzen äußerste Vorsicht walten.
Dämpfe und Gase, die durch Treibstoffe und/oder die Fahrzeugbatterie entstehen, sind
extrem entzündlich. Um Explosionen oder Brände zu verhindern, halten Sie Funken, heiße
Geräte, offene Flammen usw. vom Motorraum fern. Rauchen Sie während der Arbeiten
nicht in der Nähe des Fahrzeugs.
Achten Sie darauf, dass sich der Gangwahlhebel stets in der Stellung „PARK" (Automatik-
getriebe) oder „NEUTRAL" (Schaltgetriebe) befindet. Aktivieren Sie die Feststellbremse.
Prüfungen im Fahrbetrieb dürfen nur durch eine weitere Person und keinesfalls durch den
Fahrer selbst ausgeführt werden.
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