1. Vorwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
herzlichen Dank, dass Sie sich für einen Elektroantrieb für Fahrräder von ANSMANN entschieden haben. Die vorliegen-
de Anleitung soll Ihnen beim Anbau und im Umgang mit diesem Antrieb helfen. Durch den Einsatz dieses Antriebes
setzen Sie auf eine zukunftsorientierte und umweltschonende Art der Fortbewegung.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Elektroantrieb!
Hersteller: ANSMANN AG - Industriestraße 10 - D-97959 Assamstadt
InhaltsVerzeIchnIs
1 Vorwort & ce erklärung
2 Gesetzliche Grundlagen
3 sicherheitshinweise
4 Bedienung des Displays
5 technische Daten
6 hinweise / Pflege
7 elektroantrieb nachrüsten?
8 Fahrrad-ausweis ePac
2. GesetzlIche GrunDlaGen
Mit Hilfe dieses Elektroantriebes wird aus Ihrem Fahrrad ein elektromotorisch unterstütztes Rad - ein EPAC-
Fahrrad (Electrically Power Assisted Cycle).
Eine andere Bezeichnung für dieses Fahrrad ist Pedelec (Begriff zusammengesetzt aus den Worten Pedal,
Electric und Cycle), welche einen besonderen Typ von Elektrofahrrad beschreibt, bei dem ein Zusatzantrieb
nur gleichzeitig mit dem Pedalantrieb wirkt. Der Elektroantrieb unterstützt Sie bei gleichzeitigem Treten der
Pedale bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit max. 250 Watt.
Aufgrund dieser Begrenzung bleibt das Fahrrad von der Versicherungspflicht befreit.
Eine generelle Helmpflicht besteht auch nach Anbau dieses Elektroantriebes an das Fahrrad nicht! Zu Ihrer
eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch beim Radfahren stets einen Fahrradhelm zu tragen!
Das Fahrrad, an welches dieser Elektroantrieb angebaut wird, muss zuvor schon den gesetzlichen Sicherheits-
vorschriften wie z.B. EN14764- City und Trekking-Fahrräder, EN14766- Geländefahrräder (Mountainbikes)
entsprechen.
Bei ordnungsgemäßem Anbau des Elektroantriebs an ein Fahrrad, welches eine der o.g. Sicherheitsvorschrif-
ten erfüllt, entspricht das Fahrrad dann den Anforderungen der neuen Europäischen Norm EN15194 und gilt
weiterhin als Fahrrad (Radwege dürfen weiter benutzt werden).
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