GARANTIE
24 MONATE GARANTIE AUF DAS E-BIKE UND DEN AKKU
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Die Garantie erstreckt sich nur auf Defekte, welche einwandfrei als Fabrikations-
oder Materialfehler festgestellt werden.
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Verschleissteile und Schäden durch unsachgemässe Behandlung sind von Garan-
tieansprüchen ausgeschlossen.
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Bei berechtigten Garantieansprüchen während der Garantiezeit kann lediglich
eine Reparatur des defekten E-Bikes geltend gemacht werden.
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Ein Umtausch gegen ein neues E-Bike oder die Rücknahme und Erstattung des
Kaufpreises gegen Bargeld ist nicht möglich.
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Bei einem eventuellen Austausch des E-Bikes durch ein Ersatz-E-Bike wird die Ga-
rantielaufzeit nicht unterbrochen.
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Etwaige Garantieansprüche sind bei Diavelo Schweiz AG geltend zu machen.
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Ein Garantieanspruch kann nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Kaufbe-
leg vorliegt.
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Die Garantie ist gültig für die Funktion der Akkus.
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Die Garantie ist nur gültig, wenn die Inspektionen eingehalten werden.
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Wartungs- und Pflegehinweise für den Akku müssen eingehalten werden.
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Eine Garantieleistung kann nur mit der Diavelo Schweiz AG abgewickelt werden.
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Bei Nichtbeachtung der Bedingungen behält sich die Diavelo Schweiz AG eine Ab-
lehnung der Garantieleistungen vor.
Die Garantie gilt nicht für:
1. Einen tief-entladenen Akku aufgrund längerer Nichtbenutzung respektive nicht
erfolgter, regelmässiger Aufladung (alle zwei Monate).
2. Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfällen, nicht zweckbestimmter Be-
handlung, Nachlässigkeit oder erkennbaren äusseren Beschädigungen.
3. Mangelfolgeschäden, sowie mittel- und unmittelbare Kosten wie: Nutzungsausfall,
Verdienstausfall, Telekommunikations-, Bergungs-, Abschlepp- und Übernach-
tungskosten, sowie alle sonstigen finanziellen Nachteile.
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