Garantiebedingungen - LOHBERGER COOK ME Manuel D'utilisation Avec Instructions De Montage

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12. Garantiebedingungen

Diese Garantiebedingungen gelten in allen europäischen Ländern, in denen Geräte von Lohberger durch ortsansässige Fachhändler
vertrieben werden. Garantieansprüche sind grundsätzlich an einen ortsansässigen Fachhändler, bzw. den Händler, bei dem Sie das Gerät
gekauft haben, zu richten.
Garantie
Grundsätzlich gewährt Lohberger für nachweisbare Material-
oder Fertigungsfehler 3 Jahre Vollgarantie. Der Garantieanspruch
endet jedenfalls fünf Jahre nach Fertigung des Gerätes.
Für manche Typen und Teile gibt es bestimmte Einschränkun-
gen: bei Geräten mit Zentralheizeinsatz ist die Garantie ent-
weder von der fachgerechten Montage einer Rücklaufanhebung
oder dem Einbau eines Armaturenschrankes (AME.4) abhängig.
Ausnahmen
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß,
dem jedes Gerät durch den Heizvorgang unterliegt. Solche Teile
sind zum Beispiel:
Schamottsteine, die durch den Heizvorgang farbliche Verände-
rungen oder Risse bekommen können, die, solange die Scha-
motte ihre Position im Feuerraum beibehalten, keine beein-
trächtigung der Funktion bedeuten.
Glasscheiben (Glasbruch durch äußere Einwirkung, veränderun-
gen der Oberfl äche durch thermische Einwirkung wie z.B. ange-
sinterte Flugasche oder Rußfahnen an der Scheibenoberfl äche)
Lackverfärbungen durch Überlastung bzw. thermische beanspru-
chung.
Dichtungen (z.B. Verhärtung bzw. Bruch durch thermische oder
mechanische Belastung)
Oberfl ächenbeschichtungen (häufi ges Putzen oder Putzen mit
scheuernden Putzmitteln)
Gussteile (Thermisch hoch belastete Gussteile wie z.B. JETIFIRE-
Flammbündelplatte und Rost)
Der Garantiebeginn
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an
Sie als „Verbraucher". Bewahren Sie diese Bedienungsanleitung
mit Garantieabschnitt bitte stets mit der Rechnung auf. Vor-
aussetzung für unsere Garantiepfl icht ist, dass das Gerät nach
unseren Anweisungen und den geltenden EN / DIN / Ö Normen
montiert und angeschlossen ist und nach unserer Anleitung
sachgemäß bedient und fachgerecht gewartet wurde.
Die Reperaturen
Wir prüfen Ihr Gerät sorgfältig und ermitteln, ob der Garantiean-
spruch zu Recht besteht. Wenn ja, entscheiden wir, auf welche
Art der Mangel behoben werden soll. Im Falle einer Reparatur
sorgen wir für eine fachgerechte Ausführung vor Ort oder in un-
serem Werk. Dadurch wird der durch die Übergabe festgelegte
Garantiebeginn nicht beeinfl usst; ist es notwendig, das Gerät
auszutauschen, beginnt die Garantiezeit erneut zu laufen. Wenn
Sie Ihr Gerät zur Reparatur einschicken, legen Sie bitte den
Kaufnachweis bei.
DEUTSCH
Die Kosten
Für die Dauer der Garantie übernimmt Lohberger sämtliche Kos-
ten. Wenn wir entscheiden, dass die Reparatur Ihres Gerätes
zweckmäßigerweise in unserem Werk stattfi nden soll, dann
gehen die Transportkosten sowie die Verantwortung für den
Transport zu Ihren Lasten.
Haftungsausschluss
Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eines Gerä-
tes durch Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder ähnliche Ursachen,
können wir keine Haftung übernehmen. Auch mittelbare oder
unmittelbare Schäden, die durch ein geliefertes Gerät verursacht
werden oder die bei der Lieferung eines Gerätes entstehen, sind
von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass die Liefe-
rung durch Lohberger oder ein durch Lohberger beauftragtes
Transportunternehmen erfolgt ist.
Für Schäden, die aufgrund chemischer oder elektrochemischer
Einwirkungen (z.B. Schadstoffe in der Verbrennungsluft, nicht
VDI-gerechte Beschaffenheit des Heizungswassers – z.B.: „Ver-
kalkung", etc.) oder durch nicht den technischen Regeln bzw.
den Lohberger Unterlagen entsprechende Installation entstehen,
können wir keine Haftung übernehmen.
Für sichtbare Lack- und Emailschäden, die auf Herstellungsfeh-
ler zurückzuführen sind, kommen wir nur dann auf, wenn uns
diese Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gerä-
tes schriftlich bekannt gegeben werden.
Änderungen oder Eingriffe am Gerät durch Personen, die von
uns dafür nicht autorisiert sind, haben das Erlöschen unserer Ga-
rantiepfl icht zur Folge. Einregulierungs- und Umstellungsarbeiten
sind grundsätzlich kostenpfl ichtig.
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