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20 cm
B
A
40 cm
40 cm
Bild 2
Bild 3
Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen unter
dem Ofen sowie von der Feuerraumöffnung 50 cm nach Vorne und 30 cm seitlich
durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas oder
einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.

2.4 Schornsteinanschluss

ACHTUNG!
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden
sein. Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Ver-
bindungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen Querschnitt
haben wie der Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m
sollen zum Schornstein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmege-
schützt oder senkrecht geführt sind, sollen nicht länger als
einen Meter sein.
Es
sind
die
Forderungen
der
Feuerungsverordnung
(FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den
X
Schornstein die DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160 und
der DIN EN 15287 zu beachten. Verbindungstücke müssen
nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen / Materialien)
muss nach Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes
eingehalten werden.
ACHTUNG!
Bild 4
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame
Höhe unter 4m, bei Mehrfachbelegung 5m liegt, sollte vermieden
werden. Ausschlaggebend dazu ist die Berechnung nach EN 13384. / Daten zur
Schornsteinberechnung Kapitel 3. /
12

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