Delta Sport QK-3045 Notice D'utilisation page 62

Quadricoptère
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• Überprüfen Sie, ob in der Umgebung Unfallquel-
len wie z. B. Kerzen oder Gläser vorhanden sind
und stellen Sie sicher, dass sich keine Kinder und
auch keine Haus- oder Nutztiere in der Nähe
des Quadrocopters befinden." Halten Sie einen
Abstand von mindestens 5 m ein.
• Für den Innenraum muss eine Größe von
6 x 4 m gewährleistet werden. Ist diese Raum-
größe nicht vorhanden, darf der Quadrocopter
nur im Freien verwendet werden. Für Betrieb im
Freien darf nur auf Sichtweite und eine max.
Höhe von 100 m geflogen werden.
Halten Sie hier einen Mindestabstand von 5 m
ein.
• Fliegen Sie den Quadrocopter nicht in Arealen,
wo es zu schnell wechselnden Temperaturen
kommen kann, z. B. über ein Feuer oder über
Wasserflächen.
• Wählen Sie eine geeignete Örtlichkeit (Freiflä-
che) zum Betrieb des Quadrocopters aus.
Es gilt ein Überflugsverbot und ein Mindestab-
stand von 100 m zu folgenden Arealen:
Menschenansammlungen, Unglücksorten,
Katastrophengebieten und anderen Einsatz-
orten von Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben sowie über mobilen
Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im
Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen,
Naturschutzgebieten, Wohngrundstücken,
Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Ein-
richtungen des Maßregelvollzugs, militärischen
Anlagen und Organisationen, Anlagen der
Energieerzeugung und -verteilung sowie über
Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige
Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoff-
verordnung ausgeübt werden, soweit
nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb
ausdrücklich zugestimmt hat, über Krankenhäu-
sern, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen,
Bahnanlagen sowie über Verfassungsorganen
des Bundes oder der Länder oder oberste und
obere Bundes- oder Landesbehörden oder di-
plomatischen und konsularischen Vertretungen
sowie internationalen Organisationen, die dort
im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, und
über Liegenschaften von Polizei und anderen
Sicherheitsbehörden.
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DE/AT/CH
Es gilt ein Überflugsverbot und ein Mindestab-
stand von 1,5 km zu folgenden Arealen:
Flughäfen, Kontrollzonen von Flugplätzen,
Staats- oder Militärgebäuden. Lokale Flugver-
botszonen müssen vor jedem Flug geprüft
werden.
• Der Einsatzbereich der Drohne ist auf Laie bis
hin zu geschulten / unterwiesenen Benutzern
ausgelegt. Benutzer mit Seh- und/oder
Höreinschränkungen dürfen den Quadrocopter
nur mit Aufsichtsperson(en) ohne Einschränkun-
gen betreiben.
Die Reaktionsfähigkeit muss uneingeschränkt
gegeben sein (Müdigkeit, Alkohol- oder Medi-
kamenteneinfluss können zu Fehlreaktionen
führen).
Weitere Fähigkeiten sind nicht gefordert (z. B.
Ausbildung etc.). Eine Einschränkung durch
Personen mit unterschiedlichem Geschlecht, mit
Links- oder Rechtshändigkeit ist nicht gegeben.
• Fliegen Sie den Quadrocopter nie direkt auf
Personen, Tiere oder auf sich selbst zu.
• Sowohl Motor, Elektronik als auch der Akku
können sich beim Betrieb des Quadrocopters
erwärmen. Machen Sie aus diesem Grund eine
Pause von 5-10 Minuten, bevor Sie den Akku
wieder laden bzw. mit einem eventuell vorhan-
denen Ersatz-Akku erneut starten.
• Der unsachgemäße Betrieb kann schwerwie-
gende Personen- und Sachschäden verursa-
chen!
Achten Sie deshalb beim Flugbetrieb auf
einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
Personen, Tieren und Gegenständen.
• Lassen Sie immer die Fernsteuerung eingeschal-
tet, solange der Quadrocopter in Betrieb ist.
Trennen Sie nach der Landung immer zuerst
die Verbindung zwischen Akku-Steckverbin-
dung und Quadrocopter-Steckverbindung. Erst
danach darf die Fernsteuerung ausgeschaltet
werden.
• Bei einem Defekt oder einer Fehlfunktion ist
zuerst die Ursache der Störung zu beseitigen,
bevor Sie den Quadrocopter wieder starten.
• Setzen Sie den Quadrocopter und die Fernsteu-
erung nicht über längere Zeit der direkten
Sonneneinstrahlung oder großer Hitze aus.

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