1.1.1.1
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3 Bestimmungsgemäße Verwendung
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
Die Heat-Box wurde für den Einsatz als Wärmeübertrager-Einheit für die Aufstellung im Freien
entwickelt. Die Box wird an einen Kühlmittelkreislauf einer zu kühlenden Maschine ange-
schlossen. An den Luftanschluss der Heat-Box können Spiralschläuche o.ä. montiert werden,
die die durch den Wärmeübertrager in der Heat-Box vorgewärmte Luft an das zu trocknende
Gut weiterleiten. Die Luft wird dabei von einem Ventilator angesaugt und durch den Wärme-
übertrager geleitet.
Die Vorlauftemperatur des Kühlmittelstroms soll dabei 80°C betragen. Die angesaugt Luft wird
dann entsprechend erwärmt. Die Lufttemperatur am Ausblas hängt schlussendlich von meh-
reren Faktoren ab. Der Massenstrom des Vorlaufs, die Temperatur des Vorlaufs, die Anzahl
und Art der angeschlossenen Luftverteileinrichtungen nach der Box und die Ansaugtemperatur
der Luft.
An die Heat-Box können je nach Ausführung mehrere Spiralschläuche angeschlossen werden.
•
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hie-
raus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Be-
nutzer
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Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsvorschriften
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Die Heat-Box darf nur von Personen genutzt, gewartet und in instandgesetzt werden,
die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
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Der elektrische Anschluss der von uns gelieferten Geräte, welcher über das bloße An-
stecken der vorkonfektionierten Stromstecker hinausgeht, darf nur von einem zugelassenen
Fachmann vorgenommen werden.
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Das Gerät darf in der Standardausführung nicht in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden
3 Phasen Drehstrom / 400 V / 50 Hz
Als Wärmeträger ist Wasser vorgesehen. Durch geeignete Maßnah-
men ist die Heat-Box inkl. Wärmeübertrager vor Frotschäden zu schüt-
zen.
Falls Frostschutzmittel (beispielsweise Glycol) zugesetzt wird, verrin-
gert sich die abgegebene Temperatur entsprechend. Die übertragene
Nennwärmeleistung wird geringer.
Die Maximale Vorlauftemperatur darf in jedem Fall 110°C nicht
übersteigen.
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