6. GARANTIEERKLÄRUNG FÜR DEN ENDBENUTZER
königliche Verordnung 1/2007, 16. November, wodurch die Neufassung vom Verbraucherschutzgesetz
verabschieden wird.
tung, Schläge oder anderen Mängel infolge unsachgemäßer Nutzung des Geräts laut der Bedingungen
des Herstellers.
gten Personal modifiziert oder repariert wurden, oder wenn nicht Originalersatzteilen benutzt wurden.
(B-60326279) ist Verantwortlich für alle Nichtübereinstimmungen der Geräte, wenn die der Urs-
prung, die Nämlichkeit oder die Geeignetheit der Geräte betreffen, gemäß dessen Art und Verwen-
dungszweck.
Jahren wird ab Kaufdatum berechnet.
rung ist, teilen Sie den Verteiler unverzüglich mit der entsprechenden Rechnung mit.
insbesondere wenn das Gerät nicht für Haushaltszwecke benutzt wurde, oder wenn Sie benötigte
Änderungen und/oder Anpassungen für Länder oder Orte durchgeführt haben, für die das Gerät nicht
ursprünglich entwickelt wurde.
(B-60326279)
(B-60326279) über.
-
-
-
33
D