Nordpeis N-36A Manuel D'installation page 8

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Ausführungsanweisung zum Muster einer
Feuerungsverordnung entnehmen; die Muster sind in
den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik
veröffentlicht.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für
ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Anforderungen im Hinblick auf den Schutz des
Gebäudes
Von der Feuerraumöffnung bzw. - sofern fest eingebaut
- von der raumseitigen Vorderkante des Feuerbocks
nach vorn und nach den Seiten gemessen, müssen
Fußböden aus brennbaren Baustoffen bis zu folgenden
Abständen durch einen ausreichenden dicken Belag
aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt sein:
- nach vorn entsprechend der Höhe des
Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 30 cm, jedoch mindestens 50 cm,
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des
Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe fest
eingebaut, so genügen die vorgenannten
Mindestabstände, und zwar abweichend vom Stehrost
gemessen.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbeln im
Strahlungsbereich der offenen Kamine
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach
oben und nach den Seiten mindestens 80 cm Abstand
zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln
eingehalten werden; bei Anordnung eines auf beiden
Seiten belüfteten Strahlungsschutzes genügt ein
Abstand von 40 cm.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbeln
außerhalb des Strahlungsbereiches der offenen
Kamine
Von den Außenflächen der Verkleidung des offenen
Kamins müssen mindestens 5 cm Abstand zu Bauteilen
aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so
offen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung des
offenen Kamins verdecken wie Fußböden, stumpf
angestoßene Wandverkleidungen und Dämmschichten
auf Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand an die
Verkleidung herangeführt werden. Breitere
streifenförmige Bauteile aus brennbaren Baustoffen wie
Zierbalken sind vor der Verkleidung des offenen Kamins
im Abstand von 1 cm zulässig, wenn die Bauteile nicht
Bestandteil des Gebäudes sind und die Zwischenräume
der Luftströmung so offen stehen, daß Wärmestau nicht
entstehen kann.
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Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit
brennbaren Baustoffen, keine derartigen Verkleidungen
und keine Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus Steinfaser-
platten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer
Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C
bei Prüfung nach DIN 52 271 und einer Rohdichte von
mehr als 80 kg/m³ anzubringen. Die Mindeststärke
beträgt 100 mm. Sofern diese Platten nicht von
Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden Platten
allseitig gehalten werden, sind sie im Abstand von etwa
30 cm zu befestigen. Soweit die Dämmschichten nicht
bis an die seitliche Verkleidung oder Anbauwand der
offenen Kamine reichen, sind sie mindestens 10 cm
über die Außenseite von Dämmschichten auf den
Feuerraumwänden hinauszuführen. Das
Dämmmaterial muss mit der entsprechenden
Dämmstoffkennziffer gem. AGI-Q 132 gekennzeichnet
sein, wie z. B. für Rockwool Steinfaser-Brandschutz-
platte RPB-12 die Kennziffer 12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes. Der Anschluß an den
Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder 45°-
Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen des geringeren
Strömungswiderstandes zu bevorzugen ist. Der
Anschluß an den Schornstein sollte mit einem
eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus
mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN 1623,
DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der
Verkleidung des offenen Kamins müssen mit
mindestens 3 cm dicken formbeständigen,
nichtbrennbaren Dämmstoffen der Klasse A 1 nach DIN
4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
DE

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