Einleitung - Aureus Drive Classic 45 Mode D'emploi

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2 Einleitung

Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für ein AureusDrive E-Bike entschieden haben.
Sie werden mit diesem eleganten, stilvollen, schnellen, schönen und robustem 25 km/h oder 45
km/h E-Bike viel Freude und Fahrvergnügen haben!
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bedeutet, dass der Fahrer beim Treten bis zu einer
Geschwindigkeit von 25 km/h eine zusätzliche elektrische Tretunterstützung erhält. Dieses
Fahrzeug gilt rechtlich betrachtet in der Schweiz als Leicht-Motorfahrrad (Art. 18 Bst. b Ziff. 1
VTS). Leicht-Motorfahrräder dürfen ab dem 16. Geburtstag ohne Führerausweis gefahren werden
(Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV). Wer jünger ist benötigt mindestens einen
Führerausweis der Kategorie M (Art. 3 Abs. 3 VZV). Wer ein Leicht-Motorfahrrad fährt (z.B. sog.
langsame E-Bikes) ist nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Aus Sicherheitsgründen wird
jedoch das Tragen eines Fahrradhelms empfohlen (Art. 3b Abs. 2 Bst. e VRV).
S-Pedelec steht für Speed Pedal Electric Cycle und bedeutet, dass der Fahrer beim Treten bis zu
einer Geschwindigkeit von 45 km/h eine zusätzliche elektrische Tretunterstützung erhält. Diese
Art von Fahrzeug gilt in der Schweiz als Motorfahrrad und unterliegt einer Zulassungs- oder
Versicherungspflicht. Der Fahrer muss einen Führerschein der Klasse M haben, dieser kann ab 14
Jahren gemacht werden. Die Führer eines sog. schnellen E-Bikes (bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung von über 25 km/h bis maximal 45 km/h: Art. 3b
Abs. 3 Bst. c VRV) müssen einen Fahrradhelm tragen (nach der Norm EN 1078 geprüft).
Alle E-Bike-Fahrende haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten und müssen daher
Radstreifen und signalisierte Radwege in der Schweiz benützen (Art. 42 Abs. 4 VRV, Art. 46 Abs.
1 Strassenverkehrsgesetz-SVG, Art. 33 Abs. 1 Signalisationsverordnung-SSV).
Bitte beachten Sie, dass für S-Pedelec die Gesetzgebung im Ausland unterschiedlich sein kann.
Z.Bsp. ist das benützen der Radwege mit S-Pedelec in Deutschland verboten ausser es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen. Bitte informieren Sie sich vor einer Reise ins Ausland über die
geltenden Bestimmungen im jeweiligen Zielland.
Seit 1. Juli 2012 dürfen Kinder nicht nur wie bislang mit dem Leicht-Motorfahrrad, sondern auch
mit einem schnelleren Elektrofahrrad in einem Veloanhänger mitgeführt werden. Mit einem
Elektrofahrrad können höchstens 3 Kinder transportiert werden – 2 im Veloanhänger und 1 auf
dem Kindersitz (Art. 42 Abs. 4 VRV i.V.m. Art. 63 Abs. 3 Bst. b und d sowie Abs. 4 VRV). Da sich
das zusätzliche Gewicht verlängernd auf den Bremsweg auswirkt, sollte auch die Geschwindigkeit
entsprechend angepasst bzw. reduziert werden.
Wir wünschen Ihnen viele gute Fahrten!
Gabriel Barroso
Mitgründer AureusDrive GmbH
Adresse:
Email:
info@aureusdrive.ch
Internet:
www.aureusdrive.ch
Sergio Tresch
Mitgründer AureusDrive GmbH
Rothenring3a, 6015 Luzern

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Ce manuel est également adapté pour:

Classic 25Comfort 45Comfort 25

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