Swissvoice MP03 Mode D'emploi page 23

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Garantiebestimmungen
Auf Ihr Gerät wird Garantie ab Kaufdatum im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie Ihr
Gerät gekauft haben, gewährt.
Zum Nachweis des Kaufdatums bewahren Sie bitte den
Kaufbeleg oder die durch die Verkaufsstelle komplett aus-
gefüllte Garantiekarte auf. Innerhalb der Garantiezeit wer-
den unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- und Her-
stellungsfehlern beruhen, beseitigt. Die Garantieleistung
erfolgt durch Reparatur oder Austausch des defekten
Gerätes nach Wahl des Lieferanten.
Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsmateria-
lien (z. B. Akkuzelle), Mängel, die den Wert oder
Gebrauch des Gerätes nur unerheblich beeinträchtigen,
sowie Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch, auf
Verschleiss oder auf Eingriffe durch Dritte, zurückzuführen
sind. Eventuelle Folgeschäden, hervorgerufen durch die
Nutzung, den Ausfall oder Mängel des Produktes, insbe-
sondere jede Haftung für Vermögensschäden
sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an die Verkaufs-
stelle, bei der Sie das Telefon gekauft haben.
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