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sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe*) enthalten oder
nicht, bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/
ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung
sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer
zugeführt werden können. Die Rückgabe von
Batterien und Akkus ist unentgeltlich. Einige der
möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber,
Cadmium und Blei sind giftig und gefährden bei
einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt.
Schwermetalle z. B. können
gesundheitsschädigende Wirkungen auf
Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in
der Umwelt sowie in der Nahrungskette
anreichern, um dann auf indirektem Weg über
die Nahrung in den Körper zu gelangen. Bei
lithiumhaltigen Altbatterien besteht hohe
Brandgefahr. Daher muss auf die
ordnungsgemäße Entsorgung von
lithiumhaltigen Altbatterien und -akkus
besonderes Augenmerk gelegt werden. Bei
falscher Entsorgung kann es außerdem zu
inneren und äußeren Kurzschlüssen durch
thermische Einwirkungen (Hitze) oder
mechanische Beschädigungen kommen. Ein
Kurzschluss kann zu einem Brand oder einer
Explosion führen und schwerwiegende Folgen
für Mensch und Umwelt haben. Kleben Sie
daher bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus
vor der Entsorgung die Pole ab, um einen
äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Batterien
und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind,
müssen vor der Entsorgung entfernt und separat
entsorgt werden. Batterien und Akkus bitte nur
in entladenem Zustand abgeben! Verwenden Sie
wenn möglich Akkus anstelle von
Einwegbatterien.
* gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Li = Lithium,
Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Ni = Nickel
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