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Garantie

1. Der Eigentümer des BERG-Champion hat Anspruch auf Garant
Kaufdatum:
• 10 Jahre Garantie auf den Rahmen nach dem Datum des Ankaufs.
Garantie auf den Rahmen nach dem Datum des Ankaufs.
• 5 Jahre Garantie auf den Federn nach dem Datum des Ankaufs.
5 Jahre Garantie auf den Federn nach dem Datum des Ankaufs.
• 2 Jahre Garantie auf Schutzrand und Sprungtuch
2 Jahre Garantie auf Schutzrand und Sprungtuch nach dem Datum des Ankaufs.
2. Die Garantie gilt ausschließlich für Material
Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und Konstruktionsfehler im Hinblick auf dieses
Produkt oder Teile davon.
3. Diese Garantieansprüche verfallen, wenn:
Diese Garantieansprüche verfallen, wenn:
• dieses Produkt falsch und/oder unsorgfältig gebraucht oder nicht zu dem Zweck benutzt
dieses Produkt falsch und/oder unsorgfältig gebraucht oder nicht zu dem Zweck benutzt
dieses Produkt falsch und/oder unsorgfältig gebraucht oder nicht zu dem Zweck benutzt
wurde, für den es bestimmt ist.
wurde, für den es bestimmt ist.
• dieses Produkt nicht in Übereinstimmung mit d
dieses Produkt nicht in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanleitung aufgestellt und
gewartet wurde.
• technische Reparaturen an diesem Produkt nicht fachmännisch ausgeführt wurden.
technische Reparaturen an diesem Produkt nicht fachmännisch ausgeführt wurden.
technische Reparaturen an diesem Produkt nicht fachmännisch ausgeführt wurden.
• nachträglich montierte Teile nicht mit den technischen Angaben des betreffenden Produkts
nachträglich montierte Teile nicht mit den technischen Angaben des betreffenden Produkts
nachträglich montierte Teile nicht mit den technischen Angaben des betreffenden Produkts
übereinstimmen oder falsch montiert wurden.
übereinstimmen oder falsch montier
• sich Fehler als Folge von Witterungseinflüssen, wie etwa Rost, UV
sich Fehler als Folge von Witterungseinflüssen, wie etwa Rost, UV-Strahlung oder normale
Verwitterung einstellen.
• die BERG-Trampoline falsch abgesenkt werden.
Trampoline falsch abgesenkt werden.
• das Produkt vermietet wird oder auf andere Weise mehreren unspezifischen Personen zur
das Produkt vermietet wird oder auf andere Weise mehreren unspezifischen Personen zur
das Produkt vermietet wird oder auf andere Weise mehreren unspezifischen Personen zur
Verfügung steht.
4. Während der Garantiefrist behält BERG Toys sich das Recht vor, alle festgestellten Material
Während der Garantiefrist behält BERG Toys sich das Recht vor, alle festgestellten Material-
Während der Garantiefrist behält BERG Toys sich das Recht vor, alle festgestellten Material
und Konstruktionsfehler zu reparieren oder eventuell auszutauschen.
und Konstruktionsfehler zu reparieren oder eventuell auszutauschen.
5. Der Besitzer des BERG-Trampolins kann nur seine Garantieansprüche bei einem BE
Toys-Händler geltend machen, wenn er das Gerät zur Inspektion anbietet. Dabei muss der
Händler geltend machen, wenn er das Gerät zur Inspektion anbietet. Dabei muss der
Händler geltend machen, wenn er das Gerät zur Inspektion anbietet. Dabei muss der
untere Teil (oder eine Kopie) dieser Seite vollständig ausgefüllt und dem BERG
untere Teil (oder eine Kopie) dieser Seite vollständig ausgefüllt und dem BERG
untere Teil (oder eine Kopie) dieser Seite vollständig ausgefüllt und dem BERG-Toys-Händler
zusammen mit dem Original-Kaufbeleg ausgehändigt werden.
6. Im Fall der von BERG Toys festgestellten Material
ERG Toys festgestellten Material- oder Konstruktionsfehler wird das Produkt
oder Teile davon während der im 1. Artikel angeführten Garantiefrist nach Entscheidung von
oder Teile davon während der im 1. Artikel angeführten Garantiefrist nach Entscheidung von
oder Teile davon während der im 1. Artikel angeführten Garantiefrist nach Entscheidung von
BERG Toys entweder kostenlos repariert oder kostenlos ausgetauscht werden.
BERG Toys entweder kostenlos repariert oder kostenlos ausgetauscht werden.
BERG Toys entweder kostenlos repariert oder kostenlos ausgetauscht werden.
7. Sollten sich die Garantieforderungen als unberechtigt erweisen, gehen alle entstandenen
ie Garantieforderungen als unberechtigt erweisen, gehen alle entstandenen
ie Garantieforderungen als unberechtigt erweisen, gehen alle entstandenen
Kosten zu Lasten des Besitzers.
Kosten zu Lasten des Besitzers.
8. Die Garantieansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
Die Garantieansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
Garantieschein
Produktname:
Größe:
Auf die Verpackung
Artikelnummer:
Auf die Verpackung
Seriennummer:
Auf die Verpackung
Kaufdatum:
Name des Eigentümers:
Name des Händlers:
Datum:
Champion hat Anspruch auf Garantie, beginnend mit dem
Trampolins kann nur seine Garantieansprüche bei einem BE
Trampolins kann nur seine Garantieansprüche bei einem BERG-
Kaufbeleg ausgehändigt werden.
BERG Champion
BERG Champion
ie, beginnend mit dem
nach dem Datum des Ankaufs.
er im Hinblick auf dieses
er Gebrauchsanleitung aufgestellt und
Strahlung oder normale
oder Konstruktionsfehler wird das Produkt
Händlerstempel:
Händlerstempel:
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